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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2013-11-27

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-27

Wortprotokoll

Mit diesem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, in die Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetz eine Bestimmung aufzunehmen, mit welcher die Finma die Kompetenz erhält, dafür zu sorgen, dass die Tarife auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Risikobeiträgen und Versicherungsleistungen der zweiten Säule beruhen.

In den letzten zehn Jahren wurde dank der 4. und 5. IV-Revision sowie dem ersten Teil der 6. IV-Revision die Anzahl der Neurentnerinnen und Neurentner um 45 Prozent gesenkt - um 45 Prozent! Das wirkt sich nun, wie wir gestern während der Budgetdebatte bestätigt erhalten haben, auch in der Rechnung der IV aus. Zum ersten Mal seit 1993 fiel das Betriebsergebnis mit fast 600 Millionen Franken positiv aus. Die Schulden können sogar langsam abgebaut werden. Die getroffenen Massnahmen bezüglich der IV wirken sich in der ersten Säule positiv aus.

Nun sind aber auch Beiträge aus der zweiten Säule Teil der Leistungen bei Invalidität, es handelt sich um die sogenannten Risikoleistungen. Der massive Rückgang des Risikos, invalid zu werden, um fast die Hälfte bei den neu Versicherten, müsste sich zwingend in tieferen Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern niederschlagen. Es gibt Versicherer, bei denen die Risikoprämien tatsächlich sinken; es gibt aber auch solche, bei denen sich überhaupt nichts bewegt.

Die am 6. September 2013 veröffentlichte Betriebsrechnung 2012 der Finma zeigt das umwerfend deutlich. Gemäss diesem Bericht betrug der Aufwand im Risikoprozess 1,403 Milliarden Franken, und der Ertrag, bei dem es sich notabene um Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge handelt, betrug 2,723 Milliarden Franken. Da kommt der Rückgang der IV-Renten nicht nur sehr mangelhaft zum Ausdruck, nein, er kommt praktisch überhaupt nicht zur Geltung. Zwar müssen heute laut Artikel 38 der Aufsichtsverordnung die Tarife der Versicherer der Finma unterbreitet werden. Diese kontrolliert sie in Bezug auf die Solvenz der Versicherungseinrichtung oder auf einen eventuellen Missbrauch. Sie hat aber keine Handhabe, gegen überhöhte Prämien einzuschreiten, wie sie das zum Beispiel bei den Zusatzversicherungen der Krankenversicherer eben erst getan hat.

Der Schweizerische Versicherungsverband schreibt in seiner Ablehnungsempfehlung an die Räte zu meiner Motion, dass die Anpassung der Risikoprämien der Entwicklung der Leistungsfälle hinterherhinke, weil die Prämientarife auf der [PAGE 985] Beobachtung des Risikoverlaufes basieren und das Erstellen der Statistiken, das Erarbeiten der Tarifeingaben und die Genehmigung der Tarife einen beträchtlichen Zeitaufwand beanspruchen. Offenbar werden da ziemlich alte Tarifgrundlagen verwendet, welche der Realität wirklich erheblich hinterherhinken. Ich muss Ihnen sagen: Wenn es jahrelang so geht, dann empfinde ich das als unfair - als unfair empfinde ich es vor allem in Fällen wie dem folgenden: Wenn in einem KMU mit fünf Leuten - in einer Schreinerei, in einem Coiffeursalon - ein Mitarbeiter zum IV-Fall wird, wird der Betrieb von einem Jahr zum anderen mit einer insgesamt bis zu 30 Prozent höheren Prämie belastet. Ein massiver Rückgang des Risikos muss doch ebenfalls Auswirkungen haben. Es gibt Versicherer, bei denen das der Fall ist. Wenn die Anpassung aber bei anderen unverständlich lange hinausgezögert oder überhaupt nicht gemacht wird, dann muss die Aufsicht handeln können.

Es geht hier um eine Sozialversicherung, die zu einem erheblichen Teil obligatorisch ist. Die Finma kann sogar bei einer Versicherung einschreiten, die nur auf freiwilliger Basis besteht, wie bei der Krankenzusatzversicherung.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab, mit der Begründung, er habe am 21. Juni dieses Jahres die Kernpunkte der Reform Altersvorsorge 2020 verabschiedet. Dort werde dieser Problematik Rechnung getragen. Die gute Nachricht ist: Der Bundesrat gibt mir Recht; er betrachtet dies auch als ein Problem. Es sei gerechtfertigt, dieses Problem anzugehen. Die schlechte Nachricht ist, dass er in Kauf nimmt, dass in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren überhaupt nichts passieren wird.

Frau Bundesrätin, ich verstehe die Haltung des Bundesrates nicht. In so vielen Fällen heisst der Bundesrat sogar Motionen gut, deren Forderung bereits zur Behandlung auf dem Tisch liegt. Sie wissen so gut wie ich, dass die vorgeschlagene Änderung von den Versicherern in der Vernehmlassung kaum geschluckt wird. Ob die Forderung in der Vorlage bleiben wird, ist ziemlich unsicher. Deshalb muss die Finma die Möglichkeit haben zu handeln. Es geht um sehr viele Arbeitnehmer- und Arbeitgeberprämien. Diese müssen in ein faires Verhältnis zu den Versicherungsleistungen gebracht werden können. Wenn es nicht selbstverständlich ist, sollte die Aufsicht eine entsprechende Berechtigung zum Handeln haben, und zwar nicht erst in zehn oder fünfzehn Jahren.

Deshalb bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.