Engler Stefan · Ständerat · 2013-11-27
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-27
Wortprotokoll
Hier handelt es sich um eine wesentliche Bestimmung. Die [PAGE 981] Marktüberwachung hat das Ziel, trotz des vereinfachten Marktzugangs für die Produkte den Schutz der Bevölkerung vor risikobehafteten Produkten zu gewährleisten. Daneben schützt die Marktüberwachung auch die Lauterkeit des Wettbewerbs, also des freien Handels mit Produkten. Ein fairer Wettbewerb setzt zwingend voraus, dass nicht schwarze Schafe mit vorschriftswidrigen Produkten denjenigen unlauter Konkurrenz machen, die sich verantwortungsvoll verhalten und grosse Anstrengungen unternehmen, um vorschriftsgemässe Produkte auf den Markt zu bringen. Daher liegt eine funktionierende Marktüberwachung nicht nur im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch im Interesse der Industrie und des Handels. Im Falle der Bauprodukte kommt hinzu, dass die effektiv kontrollierte Angabe von Produktleistungen in der Leistungserklärung vor allem den Eigentümerinnen und Eigentümern oder Nutzerinnen und Nutzern der Bauwerke dient. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Produktleistungen in der Leistungserklärung richtig deklariert sind. Produkte, die vorgeben, einen bestimmten Schwellenwert oder die Anforderungen an eine bestimmte Leistungsklasse zu erfüllen, dies dann aber nicht oder nur eingeschränkt tun, stellen eine Gefahr für das Bauwerk dar, in das sie eingebaut wurden.