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Engler Stefan · Ständerat · 2013-11-27

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-27

Wortprotokoll

Mit der Produktinformationsstelle für das Bauwesen gemäss Artikel 19 will man erreichen, dass sich alle Wirtschaftsteilnehmer, insbesondere die KMU, aber auch die Konsumenten und Konsumentinnen, ein zuverlässiges Bild von der Rechtslage machen können, wenn sie in der Schweiz Bauprodukte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen wollen. Die Stelle, die eingerichtet wird, soll allen, die davon betroffen sind, die nötigen Informationen über Bauprodukte verschaffen. Zudem sollen Informationen über Vorschriften bereitgestellt werden, die in der Schweiz für den Einbau, die Montage oder die Installation eines bestimmten Bauprodukts gelten. Zum Zweck des freien Warenverkehrs mit den wichtigsten Handelspartnern soll die Bereitstellung der Informationen über das Inverkehrbringen grundsätzlich kostenlos erfolgen. Damit die Kosten für die Bundesverwaltung aber begrenzt werden können, sollen Synergieeffekte genutzt werden, die dadurch entstehen, dass die für die Marktüberwachung notwendigen personellen Ressourcen auch im Rahmen der Produktinformation eingesetzt werden können.

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