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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-10-01

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-10-01

Wortprotokoll

Die Schweiz ist neben Deutschland eines der wenigen Länder, die Sicherheitskriterien gegen Flugzeugabstürze vorschreiben. Mit der Einhaltung dieser Kriterien wird die entsprechende Gefährdung eines Kernkraftwerkes auch bei einem normalen Flugzeugabsturz weitgehend begrenzt. Gegen einen terroristischen Anschlag wie in New York gibt es aber keinen Schutz. Bei einem gezielt gesteuerten Aufprall eines Grossflugzeuges auf ein Kernkraftwerk kann es zur Zerstörung heikler Teile kommen. Auch wenn dieser Fall eintreten würde, müsste es nicht zwingend zu einer Freisetzung von Radioaktivität kommen, aber es bleibt ein Restrisiko.

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat alle Kernkraftwerkbetreiber aufgefordert, das Schutzkonzept gegen Flugzeugabstürze und Sabotage ihrer Anlagen zu überprüfen. Am 27. September 2001 hat eine erste Besprechung zwischen Kernkraftwerkbetreibern, der HSK und dem Bundesamt für Energie (BFE) stattgefunden. HSK und BFE sind daran, unabhängig von den Betreibern eigene Überlegungen vorzunehmen und zu prüfen, ob zusätzliche Massnahmen zum bestehenden Schutz der Anlagen notwendig und angemessen sind. Sie werden auch die weltweiten Abklärungen verfolgen und haben mit Behörden in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen Kontakt aufgenommen. Welche Auflagen sich daraus für den Betrieb der Kernkraftwerke ergeben, ist im Moment noch offen. Massnahmen zum Schutz vor Sabotage können jedoch aus verständlichen Gründen nicht im Detail bekannt gegeben werden.

Das neue Kernenergiegesetz und die beiden Volksinitiativen "Strom ohne Atom - für eine Energiewende und die schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke" und "Moratorium plus - für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos" werden dem Parlament und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Gelegenheit geben, über die Nutzung der Kernenergie erneut grundsätzlich zu diskutieren und langfristige Entscheide zu fällen.

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