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Germann Hannes · Ständerat · 2013-03-21

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21

Wortprotokoll

Natürlich macht man sich Gedanken, wenn man alljährlich vernimmt, wie gross die Unterschiede respektive wie irrational hoch die Bezüge teilweise sind. Nun hat aber das Schweizervolk gesprochen, es hat sehr deutlich Ja zur Abzocker-Initiative gesagt. Dort sind wir jetzt gefordert, eine Umsetzung zu machen. Ich meine, dieser Ansatz sei wesentlich zielführender, weil die Abzocker-Initiative, so restriktiv sie sein mag, nämlich den Aktionären, den Inhabern der Unternehmen, einen gewissen Spielraum lässt und sie stärker in die Pflicht nimmt. Vor allem wird bei dieser Regelung auch den Grössenverhältnissen der Unternehmen Rechnung getragen. Der kapitale Nachteil der 1:12-Initiative ist, dass sie alles über einen Leisten schlägt, egal ob es ein KMU mit 5, 10 oder 50 Leuten oder ein Grosskonzern mit 15 000, 20 000 oder 100 000 Angestellten ist. Man kann solche Unternehmen schon nicht ganz miteinander vergleichen.

Ich habe mir für mein Votum überlegt, was denn so typisch schweizerisch sei. Nehmen Sie Lindt und Sprüngli, erlauben Sie mir dieses Beispiel. Dort sind die Bezüge der Führungsetage respektive der obersten Führungskraft auch wahnsinnig hoch. Aber das Unternehmen floriert. Es ist eine Erfolgsgeschichte, typisch schweizerisch, der Inbegriff von Schokolade. Der Sitz ist in der Schweiz, die Produktion findet auch hier statt. Es ist etwas, was wir gerne vorzeigen. Haben wir jetzt einen Grund, dort einzugreifen? Der Mindestlohn müsste dann über den Daumen gepeilt etwa 0,5 Millionen Franken betragen.

Wir müssen uns schon überlegen, was wir auslösen, wenn wir diese Initiative umsetzen. Was wird im Arbeitsmarkt honoriert? Es ist die Führungsspanne. Es macht halt schon einen Unterschied, ob Sie ein Unternehmen mit 5000 bis 10 000 Leuten oder ein KMU führen. Ich habe auch davor grosse Achtung, aber ich finde nicht, dass ein Lohn sich mit dem Verhältnis 1 zu 12 bemessen lässt. Nehmen Sie ein Beispiel: Ein KMU, ein Produktionsbetrieb mit 100 Leuten, floriert nicht, schreibt keine Gewinne. Das heisst, es hat nicht die Kraft, in die Zukunft zu investieren, es hat schlechte Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen. Ich muss sagen, da ist mir auch ein 12-mal höherer Lohn viel zu viel. Hingegen habe ich nichts dagegen, wenn in einem international ausgerichteten Unternehmen der Kopf des Unternehmens, der massgeblich Verantwortung trägt, eben auch überdurchschnittlich honoriert wird.

Was wir etwas vergessen, ist, dass hier ein Markt spielt. Es ist tatsächlich so, wir können das gut oder schlecht finden, aber mit der Transparenzforderung Ende der Neunzigerjahre ist dieser Markt erst so richtig angekurbelt worden. Seit das Unternehmen A weiss, was das Unternehmen B verdient, haben sich diese Löhne angepasst, und zwar leider nach oben, in exorbitante Höhen; das bedaure ich auch.

Trotzdem, man kann es drehen und wenden, wie man will: Im Sport wird es akzeptiert. Wenn z. B. der FC Basel einen Trainer will, dann sucht er ihn auf dem Markt, und dann gibt es ein entsprechendes Angebot. Wenn Barcelona einen neuen Trainer will, ist das Angebot wahrscheinlich etwas höher. Im Sport stört sich irgendwie niemand daran. Man stört sich auch nicht daran, wenn es in der Kunst oder in der Musik vorkommt, wo überdurchschnittliche Leistungen auch überdurchschnittlich honoriert werden. Nur in einem Unternehmen, das Erfolg hat, soll die überdurchschnittliche Honorierung nicht möglich sein. Mit dieser Grundüberlegung habe ich Mühe.

Sehen Sie, man unterschätzt die Auswirkungen auf den Schweizer Markt auch noch: In der AHV-Statistik von 2009 waren rund 10 000 Arbeitnehmer mit einem Lohn von über 500 000 Franken verzeichnet. Im Jahr zuvor, 2008, waren es sogar über 12 000. Es hat also eine Korrektur eingesetzt; das hängt sicher mit der Konjunktur zusammen. Nun scheint einem das enorm viel, in Tat und Wahrheit sind es aber nur 0,2 Prozent aller Arbeitnehmer, die sich in diesen Kategorien bewegen. Diese Zahlen - 10 000 oder 12 000 Leute - zeigen aber auch, dass eben sehr viele Personen betroffen wären. Ich frage mich natürlich, wie sich das auf die Volkswirtschaft auswirken würde, denn es handelt sich ja in der Regel um stark international ausgerichtete und international sehr mobile Unternehmen. Darum tun wir eben gut daran, zu diesem Recht, wie wir es heute haben, auch Sorge zu tragen.

Die Initianten erhoffen sich mit der Beschränkung hoher Entschädigungen auch eine positive Wirkung auf die Lohnentwicklung der Arbeitnehmer unterhalb des Topkaders. Vielleicht werden die Löhne nach oben angepasst, ich glaube es allerdings nicht; es wird das Gegenteil stattfinden. Die günstigeren Chargen werden einfach ausgelagert, wenn sie die [PAGE 307] Führung des Unternehmens binden, oder es werden Konstrukte gemacht, worin die Führung ausgelagert wird.

Das wären ja noch die besseren Lösungen, wenn die Arbeitsplätze und das Steuersubstrat in der Schweiz bleiben würden! Aber, wir haben es gehört, es sind sehr viele international ausgerichtete Unternehmen, sehr mobile Unternehmen betroffen. Wir befinden uns, ob es uns nun passt oder nicht, nicht nur im Markt mit Europa - wo es vielleicht auch zu Beschränkungen kommt -, sondern wir befinden uns auch im Markt mit den USA und mit Asien, wo solche Dinge zwar diskutiert werden, wo man aber sicher nicht daran denkt, etwas zu ändern. Ich glaube also eher, dass es für die tieferen Löhne schädlich wäre, weil man solche Aufgaben auslagern und über andere Firmen erledigen lassen würde. Man sieht das ja teilweise schon mit den Reinigungsinstituten. Man hat teilweise auch schon andere Leistungen ausgelagert. Das wollen wir nicht, sondern eigentlich ist es gut, wenn in einem Unternehmen gesamtheitliche Lohnbänder bestehen. Diese Lohnbänder sollen einen Spielraum gewährleisten.

Die Schweiz ist durch ihre internationale Vernetzung, durch ihre Weltoffenheit stark geworden. So sollten wir auch weltoffen bleiben und keine schädliche Schweizer Insellösung anstreben. In diesem Sinn bitte ich Sie, mit einem Nein zu dieser 1:12-Initiative die Vorzüge des schweizerischen Wirtschaftsstandortes, wie gerade das liberale Arbeitsrecht als einmaligen Trumpf, nicht preiszugeben.