Schmid Martin · Ständerat · 2013-03-21
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Meine Interessenbindung: Ich bin Rechtsanwalt, habe aber aktuell keine kartellrechtlichen Fälle in Bearbeitung.
Ich bin auch nicht überzeugt, dass mein Modell zu mehr Arbeit für Anwälte führen würde. Davon bin ich nicht überzeugt. Das von der Minderheit vorgeschlagene Modell ist kein klassisches Forum Shopping, bei dem Sie den Gerichtsstand wählen könnten. Das Modell geht nur davon aus, dass Sie eine Instanz sozusagen überspringen können, und zwar schon beim Start. Da muss ich Ihnen sagen: Anwälte schätzen es, wenn sie möglichst viele Instanzen haben, weil sie dann an möglichst vielen Instanzen höchstwahrscheinlich nochmals dasselbe bringen können. Gemäss Modell der Minderheit - damit dies auch im Amtlichen Bulletin stimmt - können Sie nur wählen, ob Sie zuerst einen Entscheid der Weko wollen, den Sie dann später ans Bundesverwaltungsgericht weiterziehen können, oder ob Sie direkt einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes als erster Instanz haben wollen. Das ist ein Unterschied zum Modell des Forum Shopping. Es geht um die Frage, ob Sie auf eine Instanz verzichten wollen. Und wenn Sie das freiwillig tun, ist das auch EMRK-konform.
Kollege Bischof hat aber einen wichtigen Punkt angesprochen, der unabhängig von dem zu wählenden Modell im Auge behalten werden muss: Wir dürfen doch als Rechtsunterstellte verlangen, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Kompetenz auch in wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen entscheiden kann. Für mich persönlich würde es nicht genügen, wenn das Bundesverwaltungsgericht nicht über die nötige Kompetenz verfügen würde, um über wettbewerbsrechtliche Fragestellungen entscheiden zu können. Wir erwarten von unseren Gerichten - zumindest als Rechtsunterstellter habe ich diese Erwartung -, dass sie sich fundiert mit den Anliegen auseinandersetzen, dass man die Argumente abwägt und dass auch Fachkompetenz vorhanden ist. Und sofern sie nicht vorhanden ist, soll man sich diese am Gericht erwerben. Das ist eine grundlegende Voraussetzung. Ich gehe nun davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht, unabhängig davon, welchem Modell Sie folgen, auch diesem Anspruch genügen muss.