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Joder Rudolf · Nationalrat · 2001-10-01

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-01

Wortprotokoll

Am 5. Oktober 2000 hat unser Kollege Pedrina zusammen mit 90 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern eine Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht. Mit dieser Initiative wird verlangt, dass die bestehenden Gesetzeslücken bei der Bekämpfung des organisierten und gewerbsmässigen Schmuggels und bei der Bekämpfung der von der Schweiz aus organisierten internationalen Wirtschaftskriminalität geschlossen werden, und zwar insbesondere durch Änderungen im Strafgesetzbuch, im Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen sowie allenfalls in anderen relevanten Gesetzen.

Die Kommission für Rechtsfragen hat die Parlamentarische Initiative Pedrina am 3. Juli 2001 vorgeprüft. Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, es sei der Parlamentarischen Initiative Pedrina Folge zu geben. Als Begründung für die Initiative wird darauf hingewiesen, dass der moderne Schmuggel nichts mehr mit dem Kleinschmuggel von früher zu tun habe. Das Schmuggelgeschäft werde heute bewaffnet geführt und sei meistens mit anderen Straftaten gekoppelt, insbesondere mit Waffen-, Drogen- und Menschenhandel. Hinzu komme, dass diese Geschäfte häufig mit Geldwäscherei verbunden seien. Diese Aktivitäten erforderten neben Waffenschutz auch politische Deckung, wodurch nach Beurteilung des Initianten auch unsere öffentlichen Institutionen gefährdet seien. Aktuell dargestellt wird diese Problematik am Beispiel der Affäre Cuomo/Verda.

Als Lösungsmöglichkeiten sieht der Initiant vermehrte Präventivmassnahmen, den Ausbau der internationalen Rechtshilfe der Schweiz bei Schmuggel, das Einziehen der Erträge aus Schmugglergeschäften sowie die Schaffung wirksamer Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung von Schmugglerorganisationen und der internationalen Wirtschaftskriminalität.

Die Kommission für Rechtsfragen teilt grundsätzlich die Beurteilung des Initianten. Auch für die Kommission besteht Handlungsbedarf. Sie erachtet die bestehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung des Schmuggels als ungenügend. Die Tatsache, dass diese Möglichkeiten ungenügend sind, schadet dem Ansehen der Schweiz, bringt unseren Finanzplatz in Verruf und gefährdet unsere demokratischen Einrichtungen.

Die Kommission beurteilt die bestehenden Rechtsgrundlagen als unbefriedigend. In der schweizerischen Gesetzgebung ist der einfache Schmuggel lediglich eine Übertretung. [PAGE 1301] Die Schweiz dient den Schmugglern meist als Organisationszentrum, was zur Folge hat, dass das schweizerische Zollrecht häufig gar nicht anwendbar ist. Die Strafbestimmungen betreffend kriminelle Organisationen in Artikel 260ter und betreffend Geldwäscherei in Artikel 305bis Strafgesetzbuch erweisen sich als wenig wirksam, da sie nur anwendbar sind, wenn neben dem Schmuggel noch andere Straftaten begangen werden. Zudem erfüllt der einfache Schmuggel keinen Tatbestand zur Leistung von Rechtshilfe der Schweiz gegenüber ausländischen Staaten. Aus der Sicht der Kommission muss unsere Gesetzgebung angepasst werden, mit dem Ziel, den Schmuggel und das organisierte Wirtschaftsverbrechen besser bekämpfen zu können.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb ohne Gegenstimme - bei 2 Enthaltungen -, der Initiative Folge zu geben.

Für den Fall, dass der Initiative Folge gegeben wird, wurde in der Kommission bereits die weitere Bearbeitung der Initiative diskutiert. Im Rahmen einer zweiten Runde bilateraler Verträge zwischen der Schweiz und der EU werden zurzeit Verhandlungen über das Dossier Betrugsbekämpfung geführt. Erste Gespräche haben am 19. Juli 2001 in Bern und am 19. September 2001 in Brüssel stattgefunden. Die Kontakte werden in den nächsten Monaten weitergeführt. In diesem Zusammenhang geht es um die Erarbeitung von zwischenstaatlichen Rechtsgrundlagen zur wirksameren Bekämpfung des Schmuggels und des organisierten Wirtschaftsverbrechens.

Die Kommission für Rechtsfragen hat sich dahingehend geeinigt, dass zunächst die ersten Resultate dieser Gespräche abgewartet werden sollen. Alsdann wird das weitere Vorgehen betreffend die Parlamentarische Initiative Pedrina auf Stufe Kommission festgelegt.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Initiative Folge zu geben.

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