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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2014-03-06

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-03-06

Wortprotokoll

Worum geht es bei dieser Vorlage nicht? Aus den Berichterstattungen und den zahlreichen Schreiben, die wir von Verbands- und Wirtschaftsseite pünktlich auf die Kommissions- und Fraktionssitzungen hin erhielten - und die Verwirrung gestiftet haben -, könnte man schliessen, es gehe bei dieser Revision um zwei Dinge: Erstens gehe es darum, dass wir jetzt gegen den Einkaufstourismus und die Hochpreisinsel vorgehen; es gebe da eine einfache Lösung, indem wir den Unternehmen im Ausland einen Lieferzwang verordneten. Sie hätten demnach zu gleichen Preisen und Bedingungen wie im Ausland zu liefern, und wir fänden so in Zukunft Markenartikel ganz einfach viel billiger in den einheimischen Regalen. Zweitens gehe es darum, dass der Bundesrat und das Parlament die bewährten Arbeitsgemeinschaften verbieten wollten.

Der "Kassensturz" dreht bereits Satiresendungen zu dieser Gesetzesrevision und schickt Komiker ins Bundeshaus. Journalisten fragen, welche Branchen man denn mit dem Gesetz schützen wolle und was gute und was schlechte Arbeitsplätze seien. Ich stelle fest, dass das Ziel völlig aus dem Fokus gerückt ist. Ich bedaure es, dass sich die Debatte in der Öffentlichkeit, aber auch im Parlament um diese Fragen dreht und dass einzelne Kreise diese Revision für ihre Einzelanliegen missbrauchen.

Worum geht es bei dieser Revision tatsächlich? Es geht um den Schutz des Wettbewerbs und darum, wie wir diesen am besten sicherstellen können. Das Kartellrecht ist eines der ganz zentralen Regelwerke einer liberalen Marktwirtschaft und von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Was ist die Funktion von Wettbewerb? Funktionierender Wettbewerb führt dazu, dass knappe Ressourcen in einer Volkswirtschaft optimal eingesetzt werden. Erst Wettbewerb hat Innovationen und eine effizientere Nutzung von Ressourcen zur Folge. Wettbewerb hat auch zur Folge, dass Güter zu hoher Qualität, aber dennoch vergleichsweise tiefen Preisen auf den Märkten angeboten werden. Das Resultat von Wettbewerb sind also ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und die Tatsache, dass konstant Innovationen stattfinden und Ressourcen nicht vergeudet, sondern effizient eingesetzt werden. Das Rahmenregelwerk, welches das sicherstellen soll, ist eben das Kartellgesetz. Dieses Gesetz soll also revidiert werden. Weshalb?

Ein erster Punkt dieser Revision ist die dringend notwendige Modernisierung des schweizerischen Wettbewerbsrechts, nämlich durch eine Beschleunigung und Verbesserung der Verfahren. Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die Institutionen zu reformieren, indem zum Beispiel Sanktionen nicht mehr von einem Gremium ausgesprochen werden, in welchem Vertreter von Wirtschaftsverbänden, also Direktinvolvierte, Einsitz haben. Das ist ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit, ein Mangel, der der Wettbewerbsbehörde eines Entwicklungslandes entspricht, der international Erstaunen auslöst und den es zu korrigieren gilt. Bundesrat, Ständerat und Kommission schlagen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Professionalisierung vor. Es ist wichtig, dass wir diese Möglichkeiten zumindest diskutieren.

Ein zweiter Punkt betrifft den Wechsel von der Missbrauchsvermutung hin zum Verbotsprinzip bei harten Kartellen. Die Behörde soll den Nachweis, dass diese Kartelle den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, nicht mehr führen müssen. Diese Vermutung wird in der Praxis in der Regel widerlegt, und sie bindet unnötigerweise Kapazitäten der Behörden. Das Teilkartellverbot entspricht internationalem Wettbewerbsrecht: Es gibt klare Verhaltensanweisungen, es stärkt die Rechtsstaatlichkeit, und es trägt dazu bei, dass die Behörde ihre Prioritäten bei den wesentlichen Fällen setzt.

Ein dritter Punkt betrifft das Kartellzivilrecht. Das ist in der Öffentlichkeit und in unserer Debatte bisher völlig untergegangen. Es geht darum, dass in Zukunft auch die Konsumentinnen und Konsumenten klageberechtigt sind und einen Schaden aus missbräuchlichem Verhalten geltend machen können. Bisher konnten das nur die Unternehmen tun, nicht aber die Endkunden. Wenn Sie auf das Geschäft nicht eintreten, ist auch diese Regel vom Tisch.

Die Regeln, die der Bundesrat vorschlägt und die in den grossen Zügen vom Ständerat materiell unterstützt wurden und auch in der WAK-NR mehrheitsfähig wären, führten also zu einem griffigeren und viel effizienteren Wettbewerbsrecht. Davon würden die Konsumentinnen und Konsumenten via tiefere Preise und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler via geringere Kosten und/oder höhere Qualität bei öffentlichen Aufträgen profitieren.

Ich möchte noch kurz etwas zur Preisfestsetzung und zum "Sonderzuschlag Schweiz" sagen, weil sich die Debatte primär darum drehte und einige der Ansicht sind, die Revision biete da keine Antworten. Was ist denn ein fairer Preis? Im Empfinden der Konsumentinnen und Konsumenten oder im Empfinden der Unternehmen, die Bestandteile für ihre Produktion einkaufen, ist ein fairer Preis wohl einfach der tiefste Preis. Preise richten sich aber nach Angebot und Nachfrage. Klar spielt das Kostenumfeld eine Rolle. Die Kosten mögen in der Schweiz höher sein, aber primär widerspiegeln Preise die Kaufkraft und die Zahlungsbereitschaft. Unternehmen differenzieren ihre Preise ja nach Markt, das ist eine ökonomische Tatsache; eine solche Differenzierung findet auch im Binnenmarkt statt. Das Abschöpfen der unterschiedlichen Zahlungsbereitschaft bzw. Kaufkraft mag in unserer Situation unangenehm sein; volkswirtschaftlich gesehen ist es aber durchaus rentabel: Die Unternehmen können dadurch grössere Mengen absetzen und mehr Kunden bedienen, das gibt auch mehr Arbeitsplätze.

Wir müssen also differenzieren: Ein hoher Preis muss nicht ein missbräuchlicher Preis sein; es kann auch ein Preis sein, den Kunden offensichtlich zu zahlen gewillt sind. Staatlichen Handlungsbedarf haben wir erst dann, wenn Unternehmen ihre Preise missbräuchlich gestalten. Beruhen die hohen Preise also auf Absprachen unter Wettbewerbern oder auf illegalen Preisbindungen in der Lieferkette, kommt das Kartellrecht zum Zug. Gleiches gilt auch bei der Abschottung des Schweizer Markts aufgrund von absolutem Gebietsschutz bei vertikalen Abreden oder bei der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Dem Kartellrecht kommt also eine wichtige Rolle im Kontext der Hochpreisinsel Schweiz zu - aber eben über die gesamte Revision und nicht über Artikel 7a.

Wir müssen uns wohl zum einen bewusst werden, dass sich viele Erwartungen, die in diese Revision gesetzt worden sind - gerade auch Erwartungen, die mit Artikel 7a verbunden sind -, realistischerweise nicht erfüllen lassen bzw. ungewollte Folgeeffekte haben könnten. Zum andern dürfen [PAGE 124] wir uns auch bewusst werden, dass viele Befürchtungen, die nun lautgeworden sind, zum Beispiel was das angebliche Verbot von Arbeitsgemeinschaften anbelangt, genauso wenig ihre Berechtigung haben. Beides ist kein Grund, sinnvolle Revisionspunkte nicht in Angriff zu nehmen.

Die Befürchtung, dass beispielsweise Arbeitsgemeinschaften im Bausektor unzulässig werden, ist unbegründet. Es mag sein, dass die Formulierung, die der Ständerat gewählt hat, der explizite Hinweis, dass Arbeitsgemeinschaften erlaubt sein sollen, zu Verwirrung führt. Sie suggeriert, dass es sich bei Arbeitsgemeinschaften um Absprachen handelt, welche grundsätzlich unzulässig sind und der Rechtfertigung durch Effizienzgründe bedürfen. Das ist aber nicht zutreffend. Bei allen Kooperationsformen kommt zuerst Artikel 4 des Kartellgesetzes zum Zug: "Als Wettbewerbsabreden gelten rechtlich erzwingbare oder nicht erzwingbare Vereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen von Unternehmen gleicher oder verschiedener Marktstufen, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken." Arbeitsgemeinschaften im Bausektor fallen nicht unter Abreden und sind somit nicht von Artikel 5 betroffen, ausser sie würden explizit die Täuschung des Bauherrn bezwecken. Dann sind sie aber keine Arbeitsgemeinschaften, sondern Submissionskartelle. Ich bitte Sie, das zu unterscheiden.

Ich komme zur Position der GLP-Fraktion. Wir werden auf die Vorlage eintreten und all jene Massnahmen unterstützen, welche die Verfahren verbessern und beschleunigen und den Wettbewerb stärken. Das betrifft die Reform und die Professionalisierung der Institutionen, das Teilkartellverbot und all jene Punkte, die wir hier gar nicht debattieren, weil sie nämlich unbestritten sind.

Wir haben kein Verständnis dafür, dass hier eine Allianz eine zentrale Gesetzesrevision blockiert und ein griffiges Wettbewerbsrecht sowie eine Professionalisierung der zuständigen Institutionen aus folgenden Gründen verhindert: weil sie in Kartellen kein volkswirtschaftliches Problem sieht oder die Interessen einzelner Branchen und Unternehmen, die mit Marktabsprachen operieren, höher gewichtet als das volkswirtschaftliche Interesse oder aber weil sie die Revision für Einzelanliegen missbraucht, indem von ihr verlangt wird, dass auch auf funktionierenden Märkten staatliche Eingriffe in die Preisfestsetzung stattfinden sollen. Das ist nicht zielführend. Die Folgen davon werden die Konsumentinnen und Konsumenten über höhere Preise, die Steuerzahlenden über höhere Kosten bei öffentlichen Aufträgen und unsere Volkswirtschaft, weil Innovationen gehemmt werden, zu tragen haben.

Im Namen der grünliberalen Fraktion bitte ich Sie darum, auf diese Gesetzesrevision einzutreten. Sollte sie nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen, können Sie Ihren Unmut dann immer noch in der Gesamtabstimmung kundtun.