Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-10-01
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-10-01
Wortprotokoll
Ich beantworte die Fragen von Herrn Binder, von Herrn Giezendanner und von Herrn Scherer Marcel gemeinsam. Alle diese Fragen haben nämlich ihren Ursprung im Budgetprozess. Deswegen möchte ich auch eine entsprechende Bemerkung voranstellen: Für den Bau der Nationalstrassen stehen zwar zweckgebundene Mittel zur Verfügung, doch müssen die jährlichen Ausgaben über das ordentliche Budget bewilligt werden und belasten dementsprechend die Finanzrechnung. Wenn dann mit Rücksicht auf den Bundeshaushalt Ausgabenkürzungen erforderlich sind, kann dies durchaus auch den Nationalstrassenbau betreffen.
Deshalb hat der Bundesrat Ihnen, den eidgenössischen Räten, unter anderen Einsparvorschlägen auch eine Kürzung der Rubrik "Nationalstrassen, Bau" in der Grössenordnung von 90 Millionen Franken beantragt. Da es aus wirtschaftlichen Gründen keinen Sinn hat, die Arbeiten auf laufenden Baustellen zu verlangsamen oder gar einzustellen, wird diese Kürzung auf die Neubaustrecken überwälzt. Das heisst, der Beginn jetzt anstehender Arbeiten auf Neubaustellen muss voraussichtlich um ein Jahr hinausgeschoben werden. Betroffen sind voraussichtlich zehn Bauabschnitte. Zurückgestellt werden dabei die meist auf zwei Jahre eingeplanten Bauvorarbeiten.
Wenn nicht weitere Kreditrestriktionen erfolgen, müsste es weitgehend möglich sein, diesen Rückstand im Laufe der Hauptbauarbeiten zumindest teilweise wieder aufzuholen. Im Moment entstehen keine systembedingten Mehrkosten.
Entscheidend für die Kostenentwicklung ist in der Regel die Zufälligkeit der Marktlage im Zeitpunkt der Vergabe. Verzögerungen können im Ergebnis sowohl verteuernd als auch Kosten senkend wirken. Das ist nicht absehbar, es ist auch nicht bezifferbar; das ist halt dann erst in der Rückschau eruierbar. Erst wenn derartige Verzögerungen eintreten sollten, dass Hauptbauarbeiten zurückgestellt werden müssen, käme es zu Kostenschüben - also durch die Teuerung, durch Nachforderungen von Unternehmern. Allerdings sind auch hier zurzeit keine konkreten Aussagen möglich. Die langfristigen Bauprogramme sind finanzielle Planungsinstrumente, die durch verschiedenste Faktoren wie hängige Verfahren oder Kreditrestriktionen beeinflusst werden können, und zwar ungeachtet der Höhe der Rückstellung der zweckgebundenen Mineralölsteuern. Dieser Mechanismus musste vorab in der ersten Hälfte der Neunzigerjahre bereits wiederholt angewendet werden. Dass dadurch die Höhe der Rückstellungen tendenziell ansteigt, ist nicht schön. Aber es ist systembedingt und nicht zu vermeiden.
Herr Giezendanner vertritt die Meinung, dass der Bundesrat wenigstens bei der Fertigstellung des Nationalstrassennetzes keine Kürzungen vornehmen solle, wenn er bei den Erweiterungen des Netzes den Wünschen nach Beseitigung der Engpässe nicht entspricht. Diese Kürzungen sind ja nicht verkehrspolitisch, sondern eben durch den Budgetprozess finanzpolitisch motiviert. Es ist zwar denkbar, dass die jetzigen Verzögerungen indirekt auch später, bei neuen Vorhaben, verzögernd wirken. Zwingend ist dies aber nicht, und wir werden uns bemühen, es nicht so weit kommen zu lassen. Die jetzt verzögerten Vorarbeiten müssten indessen weitgehend im Laufe der Hauptarbeiten aufholbar sein, sodass zumindest heute nicht auf eine Verzögerung späterer Strecken geschlossen werden muss.
Der Bundesrat hat die Bedeutung der Schliessung der Lücken der A4 im Knonauer Amt stets betont. Aus dieser Sicht ist die budgetmässig erforderliche Zurückstellung der Vorarbeiten um ein Jahr auch im Knonauer Amt unschön. Falls nicht weitere Kreditrestriktionen dazukommen, müsste es möglich sein, die Verzögerung zumindest teilweise wieder aufzuholen. Die allenfalls denkbare kreditbedingte Verzögerung gegenüber dem gültigen Bauprogramm dürfte somit höchstens ein Jahr betragen. Je nach Bauverlauf ist aber auch heute eine termingerechte Erstellung nicht ausgeschlossen. In diesem Falle entstehen keine Zusatzkosten.