Ritter Markus · Nationalrat · 2013-12-12
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-12
Wortprotokoll
Es ist unbestritten speziell, dass wir jetzt über die Anpassung eines Gesetzes diskutieren, das in seiner geltenden Form am 1. Februar des laufenden Jahres in Kraft getreten ist. Die Welt um uns herum dreht sich immer schneller. Dabei gibt es Fälle, in denen der Gesetzgeber handeln muss, wenn er die Chancen des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Schweiz intakt halten will. Diese Gesetzesanpassung ist ein solcher Fall.
Die Arbeiten im Global Forum und in weiteren Gremien der OECD gehen voran. Es hat für die Schweiz hohe Priorität, dass sie zum Peer Review 2 zugelassen wird. Die CVP/EVP-Fraktion hat mehrmals auf die Dringlichkeit dieses Geschäftes hingewiesen und insbesondere mit ihrer Interpellation 13.3391 darauf aufmerksam gemacht.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Schweiz zurzeit mit dreizehn weiteren Staaten auf einer Liste ist, die heute nicht zum Peer Review 2 zugelassen würden. Ich möchte Ihnen auf der einen Seite die Gelegenheit geben, Ihre Geografiekenntnisse zu testen, Ihnen auf der anderen Seite aber auch zeigen, wie schwierig es für die Schweiz mit ihrem bedeutenden Finanzplatz wäre, wenn sie nicht zum Peer Review 2 zugelassen würde. Mit uns auf dieser Liste sind: Botswana, Brunei, die Dominikanische Republik, Guatemala, Libanon, Liberia, die Marshallinseln, Nauru, Niue, Panama, Trinidad und Tobago, die Vereinigten Arabischen Emirate und Vanuatu. Es kann nicht sein, dass wir mit unserem Finanzplatz auf diesem Niveau verbleiben.
Die Empfehlungen im Bericht des Peer Review 1 vom 1. Juni 2011 konnten von uns noch nicht vollumfänglich umgesetzt werden. Drei Empfehlungen sind zumindest teilweise noch offen: die Empfehlungen zur Anzahl der konformen Doppelbesteuerungsabkommen, zur Transparenz bei den [PAGE 2182] Inhaberaktien nichtbörsenkotierter Unternehmen und zur Frage des Zeitpunkts der Notifikation. Dabei ist erstaunlich, dass wir international gesehen zwar eine hohe Anzahl an Doppelbesteuerungsabkommen haben, nun aber am Anteil der an die neuesten Standards angepassten Abkommen gemessen werden. Hier wird mit ungleichen Ellen gemessen. Das ist störend und soll in den künftigen Verhandlungen thematisiert werden. Es ist aber sehr sinnvoll, mit dieser Gesetzesanpassung die Frage der Notifikation aktiv anzugehen und dabei insbesondere die Ausnahmen klar zu regeln, also die Frage, wann auf eine vorgängige Notifikation zur Gewährung der Amtshilfe verzichtet werden kann.
Sehr wichtig für die CVP/EVP-Fraktion war, dass anders als in der Vernehmlassungsvorlage auf den Artikel bezüglich Amtshilfe auf der Basis ursprünglich gestohlener Daten verzichtet wurde. Ein solcher Artikel hätte geradezu Anreize für Datendiebstahl geschaffen; dies kann und darf nicht sein.
Die vorgeschlagene Anpassung des Steueramtshilfegesetzes ist für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz von Bedeutung. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt daher den Antrag auf Eintreten und bittet Sie, das ebenfalls zu tun.