Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-12
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-12
Wortprotokoll
Mit dem Steueramtshilfegesetz anerkennt die Schweiz, dass andere Staaten legitime Ansprüche auf ihr Steuersubstrat haben und dass sich die Länder gegenseitig dabei unterstützen sollen, dieses Substrat auszuschöpfen. Mit anderen Worten: Es geht darum, Steuerhinterziehern das Handwerk zu legen. Das sind relativ neue Töne für die Schweiz, aber sie klingen gut. Wir Grünen fordern das seit vielen Jahren und werten den Ausbau der Steueramtshilfe als politischen Erfolg.
Das Gesetz - auch diese Revision - beseitigt administrative Hürden und verbessert die Transparenz. Die grüne Fraktion tritt deshalb auf die Vorlage ein, aber ohne Freude, denn der Bundesrat schlägt etwas weniger als das Minimum dessen vor, was dem internationalen Standard für die Amtshilfe in Steuersachen entspricht. Es ist absehbar, dass schon bald nächste Korrekturen folgen. Das sagten wir schon 2012, als das Gesetz eingeführt wurde. Die Schweiz verhält sich aufgrund der Mehrheit aus SVP, FDP und CVP unseres Erachtens in dieser Frage weder effektiv noch effizient. Die nächste Revision lugt schon um die Ecke.
Eine zukunftsweisende Strategie müsste vorausschauend einbeziehen, was Räume öffnen und längerfristig Bestand haben könnte. Offensichtlich fährt der Zug in Richtung automatischer Informationsaustausch. Die Banken anerkennen das mittlerweile, aber eine politische Front - ich habe es erwähnt - versucht, es abzublocken. Das wird wohl nichts nützen, im Gegenteil, es drohen eher graue Listen und Isolation. Es wäre aber noch nicht zu spät.
Die Vorgaben des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes sind klar. Eine seiner drei unmittelbaren Forderungen soll nun erfüllt werden: Künftig dürften Personen im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens im Ausnahmefall erst nach der Übermittlung der entsprechenden Daten informiert werden. Die anderen zwei Forderungen, das heisst erstens mehr OECD-konforme Doppelbesteuerungs- und Steuerinformationsabkommen und zweitens die Identifizierung der Eigentümer von Inhaberaktien, bleiben vorläufig unerfüllt. Gerade haben Österreich und Luxemburg nebst anderen das Peer Review des Global Forum nicht oder nur ungenügend bewältigt. Sie wurden aber, anders als die Schweiz, wenigstens dazu zugelassen.
Viel Aufhebens wurde in den Kommissionsberatungen zu dieser Vorlage wieder von den gestohlenen Daten gemacht. Tatsache ist: Das Stehlen von Bankdaten ist strafbar. Die eine Frage ist, ob die Täter geschnappt werden, eine andere, was mit Anfragen geschehen soll, die sich auf gestohlene Bankdaten stützen. Der Bundesrat wollte das Auskunftsverbot lockern. Bedingung sollte sein, dass die Daten nicht aktiv beschafft wurden. Das ist in der Vernehmlassung nicht goutiert worden.
Wir Grünen halten das für scheinheilig. Letztlich dient das Totalverbot vor allem Steuerhinterziehern. Nüchtern betrachtet spielen solche Daten nur noch eine Rolle, bis der automatische Informationsaustausch installiert ist. Schon bei der Einführung des Steueramtshilfegesetzes wollten wir Grünen, dass die Schweiz auch im Verkehr mit ausländischen Staaten, mit denen keine Vereinbarungen über den Informationsaustausch in Steuersachen bestehen, eine Regelung erreicht. In der Praxis wären das vor allem Entwicklungsländer. Voraussetzung sollen jedoch die Rechtsstaatlichkeit des ersuchenden Staates und die Einhaltung von Gegenrecht sein. Wir stellen in der Detailberatung einen entsprechenden Antrag und bitten Sie jetzt schon um Unterstützung.
Die Haltung der Schweiz halten wir Grünen nach wie vor für zu defensiv. Man verteidigt vor allem das Bestehende. Selbst im Inland wird noch gemauert. Manche Daten, die international geliefert werden müssen, dürfen im Inland nicht verwendet werden. Der Erfolg dieser Politik ist mässig, zum Teil bleibt er mittlerweile aus, und in Zukunft drohen sogar wirtschaftliche Schäden. Wir versprechen uns mehr von einer proaktiven Strategie, die aktiv das zu beeinflussen sucht, was künftig vermutlich gilt.
Diese Vorlage verbessert immerhin die aktuelle Gesetzgebung etwas. Wir treten deshalb darauf ein, auch wenn wir weitere Verbesserungen für notwendig halten.