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Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-12-12

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der Minderheit und der grünen Fraktion zu Artikel 7. Da geht es um die Frage der gestohlenen Daten. Artikel 7 regelt die Fälle, in denen nicht auf die Ersuchen um Steuerinformationen einzutreten ist. Die Minderheit beantragt Ihnen eine Lockerung bei der Frage der gestohlenen Daten. Auch der Bundesrat strebte in der Vernehmlassung bei dieser Frage eine Öffnung an: Er wollte die Auskunftserteilung für Fälle öffnen, in denen die Daten nicht aktiv beschafft worden sind. Er folgte damit der Auffassung des Bundesamtes für Justiz und des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten. Diese halten dafür, Amtshilfe sei zu leisten, wenn die Daten nicht aktiv erworben worden seien. Leider wurde das Anliegen in der Vernehmlassung nur wenig unterstützt, sodass der Bundesrat es wieder fallenliess. Ein Antrag der Grünen in der Kommission nahm das Anliegen wörtlich auf, dies wurde aber grossmehrheitlich abgelehnt.

In der Praxis kann die Unterscheidung zwischen aktiver und passiver Erlangung von Daten zu Fragen führen. Der vorliegende Minderheitsantrag wurde aus diesem Grund eingereicht; er macht also Sinn. In der Kommission wurde von dieser Frage wieder viel Aufhebens gemacht. Tatsache ist: Stehlen ist strafbar, auch das Stehlen von Bankdaten. Die eine Frage ist, ob die Täter geschnappt werden, eine andere [PAGE 2188] ist die, was mit Anfragen geschehen soll, die sich auf einen Diebstahl stützen. Nüchtern betrachtet spielen solche Daten nur noch eine gewisse Rolle, bis der automatische Informationsaustausch installiert ist. Das könnte früher der Fall sein, als sich manche politischen Kreise eingestehen wollen. Dann entspricht die innenpolitische Bedeutung dieser Frage ihrer aktuellen Bedeutung im Ausland; sie wird entsprechend gering sein.

Offensichtlich sind viele Informationsgesuche hängig; in der Kommission war von 700 Gesuchen die Rede, von denen sich ein guter Teil auf ursprünglich gestohlene Daten stützt, deren heutige Inhaber jedoch nicht gegen Treu und Glauben verstossen haben. Indien und einige europäische Staaten pochen darauf, dass solche Daten in ordentlichen Amtshilfeverfahren verwendet werden dürfen. Die vorberatende Kommission sprach sich jedoch dagegen aus. Wenn der Minderheitsantrag abgelehnt wird, können diese Gesuche weiterhin nicht bearbeitet werden. Wenn Sie ihm zustimmen, können die Behörden hängige Fälle klären.

Wir bitten Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.