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Vitali Albert · Nationalrat · 2013-12-12

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz der Finanzkommissionen beider Räte fand heute Morgen statt. Es ging dabei um zwei Differenzen. Bei der ersten geht es um die Position 606.A2310.0211, "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte". Beim sogenannten "Schoggi-Gesetz" geht es um die Erhöhung um 8 Millionen Franken auf 78 Millionen Franken. Bei der zweiten Differenz geht es um die Querschnittkürzung von 150 Millionen Franken beim Sach- und Betriebsaufwand. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, beim "Schoggi-Gesetz" dem Nationalrat und beim Sach- und Betriebsaufwand dem Ständerat zu folgen.

Ich möchte noch auf die spezielle Regelung hinweisen, die gemäss Artikel 94 des Parlamentsgesetzes für eine Einigungskonferenz bei der Differenzregelung beim Voranschlag und bei den Nachtragskrediten gilt: Es ist so, dass jeweils der tiefere Betrag der dritten Beratung als angenommen gilt, falls der Antrag der Einigungskonferenz in einem Rat verworfen wird. Auf unsere beiden Differenzen übertragen heisst das Folgendes: Beim "Schoggi-Gesetz" entspricht der tiefere Betrag demjenigen des Beschlusses des Ständerates, der dem Bundesrat folgt, also 70 Millionen Franken. Beim Sach- und Betriebsaufwand entspricht der tiefere Betrag demjenigen des Beschlusses des Nationalrates, der um 150 Millionen Franken kürzen will. Mit dieser Querschnittkürzung von 150 Millionen Franken würde also der Betrag von 4,309 Milliarden Franken gelten.

Weiter gehe ich nicht mehr auf die Details ein, denn die Argumente dafür oder dagegen liegen auf dem Tisch, und die Meinungen sind gemacht.