Schelbert Louis · Nationalrat · 2011-04-14
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2011-04-14
Wortprotokoll
Wir Grünen halten die sogenannte Besteuerung nach dem Aufwand, die nur für ausländische Steuerpflichtige reserviert ist, für eine ungerechte steuerliche Begünstigung. Im Prinzip wäre sie auf nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer beschränkt. Fälle wie jener des Milliardärs Vekselberg zeigen aber der Öffentlichkeit: Die Kontrolle der ungerechten Regelung ist nicht allzu streng, und die Durchführung ist es ebenso wenig. Aber auch eine strenge Anwendung widerspricht den Grundsätzen der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Die Pauschalbesteuerung ist daher in verschiedenen Kantonen zu Recht unter Druck geraten. So haben z. B. wir Grünen in Luzern eine kantonale Volksinitiative zu ihrer Abschaffung eingereicht. In mehreren weiteren Kantonen stehen Volksabstimmungen an. Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich haben dieses Institut an der Urne bereits abgeschafft.
Nun wollen einige Kantone in eine Gegenoffensive gehen und mit dieser ungerechten Besteuerung weitere reiche Ausländerinnen und Ausländer anziehen. Das lehnen wir Grünen klar ab. Der Bundesrat anerkennt zwar Handlungsbedarf, will aber leider die Pauschalbesteuerung auch nicht aufgeben. Statt des Fünffachen der Wohnkosten, also wie bisher, soll künftig das Siebenfache gelten. Zudem soll es beim steuerbaren Einkommen eine Untergrenze von mindestens 400 000 Franken geben. Das ist zwar besser als die bisherige Regelung, aber schlechter als die Abschaffung.
Der Bundesrat argumentiert mit volkswirtschaftlichen und steuerlichen Effekten. Wir können sie nicht nachvollziehen. Wenn es so wäre, dass alle pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer wegzögen, würden wohl andere vermögende Personen in die teuren Wohnsitze einziehen. Die Zahl der Arbeitsplätze bliebe daher plus/minus erhalten, und die Steuererträge könnten sogar noch steigen, weil die neuen Eigentümer ordentlich statt privilegiert veranlagt würden.
Nun hat Herr Wandfluh vorhin gesagt, er freue sich für die Randgebiete; es sind aber die Kantone Waadt, Tessin, Genf und insbesondere Ferienorte im Wallis, die drei Viertel der Einnahmen aus der Pauschalbesteuerung bekommen. Herr Wandfluh hat auch gesagt, die AHV würde profitieren; es ist aber doch so, dass jene, die kein Einkommen haben, auch keine AHV-Beiträge entrichten. Und was die Arbeitsplätze angeht: Die Zahl der Arbeitsplätze bleibt wie gesagt plus/minus erhalten, weil andere reiche Personen in die teuren Wohnsitze einziehen.
Wir Grünen beantragen Ihnen deshalb, der Standesinitiative St. Gallen Folge zu geben und die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Im Übrigen bitten wir Sie, der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer Folge zu geben; sie ist wie gesagt eine Übergangsregelung und in diesem Sinn einigermassen tauglich.