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Theiler Georges · Nationalrat · 2011-04-14

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-04-14

Wortprotokoll

Über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung wird in diesem Saal ja nicht zum ersten Mal diskutiert. Die Pauschalbesteuerung ist eine Besteuerungsmethode für nichterwerbstätige reiche Personen - das muss betont und klargestellt werden. In aller Regel sind das Leute, die nicht nur einen einzigen Wohnsitz auf der Welt haben, sondern die in vier, fünf Ländern wohnen und ihren Wohnsitz damit auch sehr, sehr leicht verschieben können. Was passiert, wenn wir diese Methode einfach abschaffen, wie das verlangt wird, und die sogenannte Gleichbehandlung mit schweizerischen Steuerpflichtigen einführen würden? Die Folge wäre nicht etwa eine Gleichbehandlung, sondern die Folge wird ein Steuerverlust sein - das sind die Tatsachen!

Allerdings hat die Handhabung der Methode, das gebe ich gerne zu, zu Recht zu Kritik geführt. Wenn ein Kanton eine Person pauschal mit lediglich 12 000 Franken besteuert - das war das Minimum, das ich in der Statistik gesehen habe -, dann ist das, das muss ich sagen, nicht mehr im Sinne des Erfinders dieser Pauschalbesteuerung, sondern dann ist das eine Art der Umgehung. Das muss auch unserer Meinung nach abgestellt werden, und das haben die Kantone auch eingesehen.

Es gilt aber: Weil so etwas passiert, weil Fehler passieren, soll man doch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und die ganze Methode abschaffen! Es gilt auch festzustellen, dass diese Leute - ich kenne eine, zwei Personen in Luzern, die pauschalbesteuert werden - in unserem Land sehr oft auch sehr viel Geld ausgeben. Sie werfen es nicht einfach nur zum Fenster hinaus: Sie geben es für Stiftungen aus, sie geben es für wohltätige Zwecke aus, und sie sind auch sehr oft als Sponsoren im öffentlichen Bereich engagiert. Auch das würden wir verlieren.

Die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer will eine Einschränkung dieser Methode der Pauschalbesteuerung. Diese Einschränkung führt aber faktisch zum gleichen Ziel, nämlich zur Abschaffung der Methode. Wir lehnen auch diese parlamentarische Initiative ab. Wir begrüssen es aber ausdrücklich, wenn nun in der Praxis die Kantone die gerügten Fälle zum Verschwinden bringen. Das haben Sie auch zum Ausdruck gebracht. Wir widersetzen uns auch nicht, wenn es eine vernünftige Erhöhung der Ansätze gibt. Auch die betroffenen Personen, da bin ich überzeugt, werden sich nicht dagegen wehren und werden deshalb nicht abwandern.

Ich bitte Sie, beide Initiativen abzulehnen.