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AB 148327

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-06-04

Wortprotokoll

Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Bekämpfung der Frankenstärke wurden auch Ressourcen, nämlich 500 000 Franken Beratungsaufwand, sowie eine bis Ende 2013 befristete Stelle beim Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK) für die Verstärkung der Konsumenteninformation zur Verfügung gestellt. Komplementär zu den anderen getroffenen Massnahmen stellt die Konsumenteninformation eine zusätzliche Massnahme dar, um die Weitergabe der Vorteile des Wechselkurses herbeizuführen. Die Konsumenten sollen wissen, auf welchen Märkten ihnen die Währungsvorteile des starken Frankens in zufriedenstellender Weise weitergegeben werden und wo dies nicht der Fall ist.

Mit den gesprochenen Geldern unterstützt das EVD über das BFK ein Projekt der vier Konsumentenorganisationen, welches die Preise für verschiedene, von den Konsumentenorganisationen definierte Markenprodukte aufzeigen soll. Dessen Umsetzung erweist sich als anspruchsvoll. Die Konsumentenorganisationen erarbeiten und finalisieren zurzeit Konzepte für die Erhebung der Preise und für den Betrieb der Informationsplattform. Zudem wurde die Zusammenarbeit mit dem Anbieter der IT-Leistungen gestartet. Die Konsumentenorganisationen planen, das Projekt über die Transparenz der Preise der Öffentlichkeit im zweiten Semester 2012 vorzustellen.

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