Riklin Kathy · Nationalrat · 2012-06-04
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-04
Wortprotokoll
Erstmals umfasst die Botschaft, die wir heute behandeln, die Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016, alle vier Rahmenkredite, die die internationale Entwicklungshilfe der Schweiz betreffen. Die 328-seitige Vorlage fasst die Verpflichtungskredite der nächsten vier Jahre im Umfang von 11,35 Milliarden Franken in einer Botschaft zusammen. Diese Gesamtsicht entspricht einem Wunsch unseres Parlamentes.
Die Vorlage beinhaltet die beiden Rahmenkredite für humanitäre Hilfe und das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe sowie für die technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe der Deza zugunsten von Entwicklungsländern, den Rahmenkredit für wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen des Seco sowie den Rahmenkredit für die Transitionszusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS, die Deza und Seco gemeinsam umsetzen.
Mit der vorliegenden Botschaft erhält das Parlament erstmals die verschiedentlich geforderte "integrale Darstellung" der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Dies ist besonders wichtig, weil heute die verschiedenen Politikbereiche wie Aussen-, Entwicklungs-, Klima- und Handelspolitik viel enger zusammenhängen als früher.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat im Vorfeld der Beratung vier Anhörungen durchgeführt: Alliance Sud, der Dachverband der grossen Schweizer Hilfswerke, zeigte Erfolgsfaktoren der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit auf. Der Chef von WWF Schweiz wies auf die Bedeutung der Klimapolitik in der Entwicklungszusammenarbeit hin. Swisspeace äusserte sich über das wichtige Engagement der Schweiz in fragilen Kontexten, und ein Vertreter von Economiesuisse wies auf die allgemeine Finanzsituation des Bundes und auf die notwendige Konzentration der Kräfte in der Schweizer Entwicklungshilfe hin. Mit den Experten wurden auch die Rolle der Privatwirtschaft und die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit diskutiert. Die Bedeutung der politischen Kohärenz für Entwicklung war dabei ein wichtiges Thema.
Die APK beschloss zu allen drei Vorlagen ohne Gegenstimme Eintreten. Einzig bei der Vorlage für die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS gab es fünf Enthaltungen.
Die internationale Zusammenarbeit entspricht einer langen und bewährten Tradition unseres Landes und erfolgt aus Solidarität. Sie dient zudem der Wahrnehmung wohlverstandener Eigeninteressen in einer Welt, in der die wechselseitigen Abhängigkeiten der Länder stark gewachsen sind. Als weltweit stark vernetztes und wohlhabendes Land hat die Schweiz sich immer mit beträchtlichen öffentlichen und privaten Beiträgen in der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit engagiert. Die Strategie der internationalen Zusammenarbeit nimmt Bezug auf die veränderten Rahmenbedingungen und fokussiert den Beitrag der Schweiz auf die Armutsminderung und die Bewältigung globaler Risiken, welche die Entwicklungschancen armer Länder stark beeinflussen.
Die grosse Mehrheit der APK unterstützt die neuen Akzente der Botschaft.
Neu will sich die Schweiz verstärkt in fragilen Staaten und Kontexten engagieren. Hier leidet die Bevölkerung insbesondere wegen mangelhafter staatlicher Dienste, fehlender Rechtssicherheit und Korruption. Die Schweiz kann hier eine wichtige Rolle spielen und einen Beitrag zur Förderung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten leisten sowie zum Aufbau von leistungsfähigen zivilgesellschaftlichen Organisationen und staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen beitragen.
Ein stärkerer Beitrag soll der Minderung globaler Risiken gelten. Risiken des Klimawandels, der mangelnden Ernährungssicherheit, der Wasserknappheit, des fehlenden Zugangs zur Gesundheitsversorgung, der Migration sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Instabilität beeinträchtigen die Entwicklungschancen armer Länder besonders. Die Schweiz erarbeitet deshalb in Bezug auf diese Risiken mit globalen Programmen innovative Lösungen. Sie kann damit die internationale Politik gezielt beeinflussen und die Aushandlung globaler Regelungen mitgestalten.
Zur Wirksamkeit und Effizienz der Entwicklungszusammenarbeit: Die Kommission begrüsst die unternommenen Anstrengungen, in Bezug auf die eingesetzten Mittel den Wirkungsnachweis zu erbringen; dieser wurde in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die Botschaft enthält zu jedem einzelnen Rahmenkredit klare Ziele und zu erwartende Resultate. Sie bilden den Massstab für den vorgesehenen Bericht, worin der Bundesrat dem Parlament Rechenschaft darüber erstattet, wie die internationale Zusammenarbeit umgesetzt worden ist und welche Resultate erreicht worden sind. In den letzten Jahren neueingeführte Instrumente, zum Beispiel der Wirkungsbericht - ich erinnere an den Wirkungsbericht Wasser 2008 und den Wirkungsbericht Ernährungssicherheit 2011 -, werden noch verbessert. Ein Antrag, bei allen Vorlagen Ende 2014/Anfang 2015 eine Mid-Term Review zu erstellen, wurde mit 15 zu 5 Stimmen abgelehnt.
Die neue Strategie für die internationale Zusammenarbeit sieht eine grössere Rolle für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor vor. Dies betrifft die Zusammenarbeit mit Unternehmen in Partnerländern, aber auch öffentlich-private Entwicklungspartnerschaften mit schweizerischen Firmen. Die Armutsreduktion erfordert ein starkes Engagement des Privatsektors. Für die Entwicklung einer Gesellschaft braucht es die Anstrengungen von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Die Kommission begrüsst die stärkere Gewichtung der Privatwirtschaft.
Zum Rahmenkredit für die Entwicklungszusammenarbeit der Deza: Die Entwicklungszusammenarbeit der Deza bezieht sich 2013 bis 2016 auf zehn relativ stabile arme Länder und Regionen: Benin, Burkina Faso, Mali, Mosambik, Tansania, Bangladesch, Mongolei, Bolivien, Kuba und Zentralamerika. Gleichzeitig erhöht sie ihr Engagement in fragilen Kontexten: Region der Grossen Seen, Horn von Afrika, Niger, südliches Afrika, Tschad, Palästina/Nordafrika, Hindukusch, Mekong, Nepal und Haiti. Die Programme konzentrieren sich auf neun Punkte: Konflikttransformation und Krisenresistenz; Gesundheit; Wasser; Grund- und Berufsbildung; Landwirtschaft und Ernährungssicherheit; Privatsektor und Finanzdienstleistungen; Staatsreform, Lokalverwaltung und Bürgerbeteiligung; Klimawandel; Migration.
Im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit konzentriert die Schweiz ihre Unterstützung auf insgesamt 13 Entwicklungsorganisationen, d. h. auf internationale Finanzierungsinstitutionen, Uno-Organisationen, globale Fonds und Netzwerke. Für die Auswahl aus rund zweihundert multilateralen Institutionen und Organisationen sind neben entwicklungspolitischen Kriterien auch aussenpolitische und aussenwirtschaftliche Überlegungen sowie die Möglichkeit zur strategischen Einflussnahme innerhalb der Leitungsorgane der einzelnen Organisationen entscheidend.
Zum Rahmenkredit für die wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit des Seco: Anhaltendes und nachhaltig ausgestaltetes wirtschaftliches Wachstum ist die Grundlage für die Armutsbekämpfung, die vom Seco angestrebt wird. Das Seco konzentriert seine Massnahmen auf die Stärkung der [PAGE 890] Wirtschafts- und Finanzpolitik, auf den Ausbau städtischer Infrastruktur und Versorgung, auf die Unterstützung des Privatsektors und Unternehmertums, auf die Förderung des nachhaltigen Handels und auf die Stimulierung eines klimafreundlichen Wachstums. Im Fokus stehen Unterstützungsmassnahmen für fortgeschrittenere Entwicklungsländer, die sich einem ernsthaften und leistungsfähigen Reformprozess verpflichtet haben. Neben den bisherigen sieben Schwerpunktländern Ägypten, Ghana, Südafrika, Indonesien, Vietnam, Kolumbien und Peru wird neu auch Tunesien zu einem Schwerpunktland. Wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen werden ergänzend auch in ärmeren Ländern durchgeführt.
Zum Rahmenkredit Ostzusammenarbeit, den Deza und Seco gemeinsam führen: Im Rahmen der Ostzusammenarbeit realisieren Deza und Seco gemeinsame Programme in fünf Ländern des Westbalkans, nämlich in Albanien, Serbien, Kosovo, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina. In drei Regionen der ehemaligen Sowjetunion, die grosse Rückstände im Übergang zu Rechtsstaat, Demokratie und sozialer Marktwirtschaft aufweisen, führt die Schweiz ihr Engagement weiter: in Zentralasien in den Ländern Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan; im Südkaukasus in den Ländern Armenien, Aserbaidschan und Georgien sowie ebenfalls in Moldawien und der Ukraine. Die Schweiz unterstützt die eigenen Anstrengungen der Regierungen sowie der zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteure, Transitionsprobleme zu bewältigen.
Zu den finanziellen Mitteln: Das Parlament hat am 28. Februar 2011 beschlossen, dass bis 2015 die öffentliche Entwicklungshilfe 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens betragen soll. Mit dieser Zielquote wird sich die Schweiz als mittlerer Geber innerhalb der OECD-Länder positionieren. Die Kommission hat wiederum intensiv über die finanziellen Mittel diskutiert. Wir beantragen Ihnen daher, den Rahmenkredit von 11,35 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre anzunehmen.
Im Bereich des Rahmenkredits Süd der Deza werden weiterhin 40 Prozent für die multilaterale und 60 Prozent für die bilaterale Zusammenarbeit eingesetzt werden, wie dies das Parlament im Dezember 2008 beschlossen hat.
Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 22. März 2012 nach vorgängiger Beratung in ihrer Subkommission einen Mitbericht erstellt und folgt den Anträgen des Bundesrates zur Entwicklungszusammenarbeit mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Die APK-NR hat an ihrer Sitzung vom 16. April nach eingehender Debatte die Rahmenkredite für die internationale Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz für die Jahre 2013-2016 folgendermassen verabschiedet: Dem Bundesbeschluss über die Finanzierung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zugunsten von Entwicklungsländern sowie über die Finanzierung der internationalen humanitären Hilfe der Eidgenossenschaft in den Jahren 2013-2016 hat sie mit 14 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Der Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurde von der Kommission mit 16 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Der Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzierung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS wurde mit 15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
Zum Schluss: Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz erhält international regelmässig gute Noten: einerseits wegen ihrer Zielgruppen- und Partnernähe, die zu bedürfnisgerechten Projekten der Entwicklungszusammenarbeit führen, und andererseits wegen ihrer Fähigkeit, auf lokale und nationale Besonderheiten mit innovativen Ansätzen und einem pragmatischen Vorgehen zu reagieren.
In der vernetzten Welt von heute hängen Wohlstand und Sicherheit in der Schweiz auch von globalen Prozessen ab. Die wirtschaftliche Kluft zwischen wohlhabenden und armen Ländern kann politische und soziale Konflikte verstärken. Einen Beitrag zum Abbau der Kluft zwischen Arm und Reich zu leisten ist ein Gebot der politischen Vernunft und Verantwortung wie auch des Interesses an einer sicheren Zukunft. In die Entwicklungszusammenarbeit zu "investieren" heisst deshalb auch, für unsere eigene Zukunft vorzusorgen.
Die Mehrheit unserer Kommission beantragt Ihnen, den Vorlagen des Bundesrates zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.