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Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-10-01

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-10-01

Wortprotokoll

Es ist so, dass die meisten Kantone diese Forderungen, die in der Zivilstandsverordnung konkretisiert sind, bereits umgesetzt oder in der Umsetzung haben. Es sind nur ganz wenige Kantone, die überhaupt im grossen Stil um Ausnahmebewilligungen ersuchen. Wir haben eine gesetzliche Grundlage. Es wurde im Rahmen der Debatte um diese gesetzliche Grundlage darauf hingewiesen. Es ist also nicht einfach im Nachgang zur Gesetzesdiskussion ein Mindestbeschäftigungsgrad eingeführt worden.

Es gibt also bereits insofern keine Möglichkeit, für jene Kantone, die heute diese Vorgaben zur Diskussion stellen wollen, Ausnahmen zu machen, als sich doch viele andere Kantone bereits mit der Umsetzung dieser Bundesvorgaben auseinander setzen oder bereits auseinander gesetzt haben.

Ich habe dem Justizdirektor des Kantons Zürich signalisiert: Wenn man eine Qualitätssicherung tatsächlich auf andere Weise sicherstellen kann, bin ich zu einer Diskussion bereit. Ich muss hier aber offen sagen, dass das, was wir bis heute vom Kanton Zürich erhalten haben, keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine solche Qualitätssicherung anderweitig sichergestellt werden könnte, ohne dass das Bundesamt für Justiz einen enormen zusätzlichen und speziell auf den Kanton Zürich ausgerichteten Aufsichtsaufwand betreiben müsste. Insofern sehen wir vermutlich keine Möglichkeit, hier aufgrund des vorliegenden, nur vagen Konzeptes des Kantons Zürich überhaupt weiter auf die Diskussion einzutreten.