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Jenny This · Ständerat · 2012-05-30

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-05-30

Wortprotokoll

Ich bin mit der Kommission einverstanden: Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind zu verstärken. Der Kampf gegen Lohndumping und Scheinselbstständigkeit ist ein sehr grosses Anliegen auch der Baubranche. Grosse Missbräuche passieren allerdings nicht im Bauhauptgewerbe, sondern im Baunebengewerbe. Das Bauhauptgewerbe ist ja auch viel besser zu kontrollieren; es ist einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt, und wenn ausländische Unternehmungen in der Schweiz tätig sind, dann ist das bei grossen Tunnelbauten, und diese Kontrollen können einfach sichergestellt werden. Schwieriger ist es beim Bodenleger, Gipser usw. Ich finde es auch richtig und zielführend, dass die Kommission die Artikel zur Solidarhaftung zwischen Erstunternehmer und Subunternehmer aus der Vorlage herausgelöst hat. Damit können vertiefte Abklärungen vorgenommen werden. Es wurde ja auch für nach [PAGE 334] den Sommerferien ein entsprechender Bericht in Aussicht gestellt.

Aber über eines sollten wir uns klarwerden: Wirksam kann Lohndumping nur mit einer verstärkten Kontrolle bekämpft werden. Bei allem anderen, beim Ausschreiben, können wir machen, was wir wollen, aber letztlich liegt das Übel bei der Kontrolle. Zentral und wichtig ist auch, dass die Erstunternehmer ihre Subunternehmer schriftlich verpflichten, die gesetzlichen Mindestbestimmungen einzuhalten. Das kann von uns Unternehmern, die Subunternehmer beschäftigen, verlangt werden.

Hingegen ist die Solidarhaftung - da komme ich zum Kernpunkt des Anliegens - für uns mittlere Unternehmungen praktisch nicht zu stemmen, Herr Bundesrat. Ich beschäftige zurzeit etwa fünfzig Subunternehmer. Wenn ich hier also jeden Mitarbeiter kontrollieren muss und dann im schlimmsten Fall hafte, wenn der besagte Unternehmer die Mindestbestimmungen nicht einhält, dann wird es für mich sehr, sehr schwierig.

Diese Solidarhaftung wäre auch kontraproduktiv. Wenn nämlich derjenige Subunternehmer - Herr Zanetti schüttelt den Kopf, das habe ich auch schon gemacht -, den ich beschäftige, weiss, dass im Falle eines Missbrauchs nicht er haftet, sondern ich, meine Wenigkeit, dann wird er sich nicht sehr darum bemühen, die Mindestbestimmungen einzuhalten. Das wäre dann wirklich nicht das, was wir wollen. Ich bin sehr froh, wenn die Kommission diese Überlegung und auch die Praktikabilität dieser Solidarhaftung miteinbezieht. Ganz einfach wird es nicht. Wenn eine Allreal, eine HRS das kontrollieren müssen, dann werden sie das allenfalls mit einem gigantischen Aufwand machen können. Aber für kleinere und mittlere Betriebe ist das schlichtweg nicht durchführbar.

Es wurde von Kollege Zanetti gesagt, die Personenfreizügigkeit habe Vorteile, aber sie hat auch Nachteile. Die grössten Nachteile liegen nach meiner Erfahrung in der Scheinselbstständigkeit. Das andere kann man relativ gut kontrollieren, aber die Scheinselbstständigkeit ist dann noch ein "My" schwieriger.

Ich danke der Kommission für ihre Arbeit und hoffe sehr, dass Sie die Anliegen unserer Unternehmungen ernst nehmen, denn letztlich sind diese - das sagen alle so schön - das Rückgrat unserer Wirtschaft.