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Luginbühl Werner · Ständerat · 2012-05-30

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2012-05-30

Wortprotokoll

Die ursprüngliche Motion der UREK-NR forderte die Ausscheidung geeigneter Standorte für Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen und eine Vereinfachung der Bewilligungsverfahren. Der Bundesrat beantragte Ablehnung, weil diese Ausscheidung eigentlich bereits der heutigen Praxis entspricht, weil aufgrund angenommener Vorstösse bereits Arbeiten im Gang sind und weil die Kompetenz für die Bewilligungsverfahren bei den Kantonen liegt. Der Nationalrat hat die Motion am 1. März 2012 trotzdem recht deutlich mit 139 zu 15 Stimmen angenommen. Ihre Kommission weiss, dass an verschiedenen Orten solche Arbeiten laufen. Die UREK-SR schlägt Ihnen einstimmig ebenfalls eine Annahme der Motion vor, dies jedoch mit einem in zwei Punkten abgeänderten Text.

1. Wir schlagen vor, von "geeigneten Gebieten" statt von "geeigneten Standorten" zu sprechen. Aus formaljuristischen Gründen können in kantonalen Richtplänen nicht Standorte festgelegt werden.

2. Wir schlagen vor, dass mit der Ausscheidung von geeigneten Gebieten in den kantonalen Richtplänen "gute Voraussetzungen" für rasche Verfahren geschaffen werden. Diese Formulierung hat den Vorteil, dass wir nicht in die Kompetenz der Kantone eingreifen, die eben für diese Bewilligungsverfahren zuständig sind. Grundsätzlich war man sich in der Kommission einig, dass möglichst rasch nach möglichst einheitlichen Kriterien und möglichst flächendeckend die geeigneten Standorte für die Nutzung von Windenergie in den kantonalen Richtplänen bezeichnet werden sollen. Warum? Unser Land ist, wie wir alle wissen, dicht besiedelt. Viele Gebiete eignen sich nicht für die Nutzung von Windenergie. Vielerorts ist der Bau aufgrund von Richt- und Nutzungsplanungen nicht möglich, und insgesamt ist doch auch Widerstand gegen den Bau solcher Anlagen absehbar. Es ist daher nach Auffassung der Kommission wichtig, dass man erstens von Beginn an auf geeignete Gebiete fokussiert und dass man zweitens eine Konzentration der Standorte anstrebt.

Wildwuchs und fehlende Koordination werden den Widerstand gegen solche Windanlagen nur erhöhen und sind kontraproduktiv, oder anders ausgedrückt: Wenn unkoordiniert überall ein paar Propeller aufgestellt werden, werden bald gar keine mehr gebaut. Mit der Bezeichnung "geeignete Gebiete" in den Richtplänen der Kantone wird aber nur die Voraussetzung für die spätere Bewilligung geschaffen und verbessert. Wichtig scheint der Kommission auch, dass die Kantone alles unternehmen, um die Verfahren möglichst einfach und kurz zu halten. Wichtig scheint der Kommission ebenfalls, dass, was die Standortbezeichnung betrifft, die Koordination mit den Nachbarkantonen sicherzustellen ist und dass auch die Folgearbeiten - die Bezeichnung in den Richtplänen ist ja nur der erste Schritt - rasch in Angriff genommen werden, dies alles im Wissen, dass damit hoffentlich gute Voraussetzungen geschaffen werden für Investitionen, die letztendlich nicht von der öffentlichen Hand getätigt werden.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission, die Motion in der geänderten Form anzunehmen.