Engler Stefan · Ständerat · 2012-05-30
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-05-30
Wortprotokoll
Ich bin an und für sich mit beiden Vorstössen einverstanden, wonach die Wasserkraft bzw. ihr massvoller Ausbau die tragende Stütze sein und bleiben muss, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien massgeblich erhöht werden soll.
Das theoretische Potenzial, das in den beiden Vorstössen angesprochen wird, ist in der Zwischenzeit ja erhoben und zusammen mit den Kantonen unter Berücksichtigung des Gewässerschutzgesetzes bei laufenden wie bei neuen Konzessionen korrigiert worden. Diese Erhebung hat aufgezeigt, dass das theoretische Potenzial nicht immer dem effektiven Potenzial entspricht. Das theoretische Potenzial, das vorwiegend aus Gefälle und Wassermenge ermittelt wird, bildet die gesellschaftliche Akzeptanz, das Umweltrecht und auch die ökonomischen Rahmenbedingungen nicht ab, die mitzuberücksichtigen wären, wenn man sich über das effektive Potenzial der Wasserkraft ein Bild machen wollte.
Mir geht es bei der Ablehnung der beiden Vorstösse Stadler und Luginbühl aber um etwas anderes - die Begründung gilt für beide Vorstösse -: Ich möchte verhindern - es gibt Anzeichen dafür, nicht nur bei diesen beiden Vorstössen, auch bei einer ganzen Reihe weiterer Vorstösse im Nationalrat -, dass die Energiewende zum Anlass genommen wird, die heutige Zuständigkeitsordnung betreffend die Gewässerhoheit infrage zu stellen. Ich wehre mich dagegen, dass über nationale Sachpläne etwa - wie wir es bei den Pumpspeicherwerken bereits gemacht haben, was ich als einen Fehler und als einen Eingriff in die kantonale Gewässerhoheit erachte -, über die Anpassung der Heimfallbestimmungen oder über die Anpassung von Bewilligungsverfahren die Kantone Stück für Stück das verfassungsmässige Recht und die Zuständigkeit verlieren, über ihre Gewässer zu verfügen. Insofern ist dem Bundesrat zugutezuhalten, Frau Bundesrätin Leuthard hat es gesagt, dass er aus verfassungsmässigen, formalen Überlegungen heraus zur Zuständigkeit auch die Abweisung verschiedener dieser Vorstösse beantragt. Es ist dem Bundesrat zugutezuhalten, dass er jedenfalls diese Zuständigkeiten nicht generell infrage stellt.
Bei der Beantwortung gewisser Postulate - ich spreche ein Postulat aus dem Nationalrat an, in dem es um die Anpassung der Heimfallbestimmungen geht (12.3252) - bin ich mir dann aber nicht mehr so sicher. Dort sagt der Bundesrat, er wolle sich mit dieser Thematik auseinandersetzen. Ich werde mich als Vertreter des Berggebietes mit anderen dafür einsetzen, dass über diesen Weg nicht nachträglich Änderungen an den Kompetenzen oder an den vereinbarten Konzessionsleistungen vorgenommen werden.
So sehe ich im Vorstoss von Kollege Luginbühl auch ein Einfallstor, die Kompetenzen bezüglich der Wasserrechte neu zu regeln, denn der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, aufzuzeigen, welche Verfassungs- und Gesetzesänderungen auf Bundesebene notwendig wären, um die Bewilligungsverfahren zu vereinfachen. Das möchte ich nicht. Der erste Teil dieses Vorstosses ist bereits erfüllt. Das Inventar, die Auslegeordnung der Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft liegt vor - mit dem Ergebnis, dass das theoretische Potenzial wahrscheinlich nie dem umsetzbaren, effektiven Potenzial entsprechen kann.
Deshalb möchte ich mich dem Bundesrat anschliessen und den Vorstoss ablehnen.