Leuthard Doris · Bundesrat · 2012-05-30
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2012-05-30
Wortprotokoll
Herr Ständerat Hess ist ein gewiefter Fuchs. Er versucht, sich hier aus dem Schlamassel zu ziehen. Aber ich muss leider dabei bleiben, Herr Ständerat, Ihr Vorstoss bleibt verfassungswidrig, auch wenn Sie jetzt das Wort "Nutzung" in "Erzeugung" ändern würden.
Das Problem ist ein anderes: Sie verlangen, dass keine Gebühren erhoben werden dürfen, wenn jemand eine Holzheizung installiert und in sein Gebäude investiert. Sie zählen dann die Gebühren auf: "Abwasser-, Trinkwasser-, Kanalisations- oder Abfallgebühren und dergleichen". Das sind alles kommunale und kantonale Gebühren. Wenn der Kanton Obwalden eine solche Lösung will und sagt: "Wenn du ein Solarpanel auf dem Dach montierst, dann musst du keine Trinkwassergebühr mehr bezahlen", dann machen Sie das. Ich sehe den Zusammenhang zwischen Trinkwasserkonsumation und dem Solarpanel nicht ganz. Aber der Kanton darf das natürlich so machen! Wir haben aber auch hier eine Verfassungsregelung, die diese Gebühren exakt in diesen Bereichen, die Sie aufgelistet haben, den Kantonen zuweist. Der Bund hat keine Kompetenz, sich über Abwasser-, Trinkwasser-, Kanalisationsgebühren und dergleichen zu äussern. Dieses Problem bliebe hier bestehen, selbst wenn es um die Erzeugung und nicht um die Nutzung von erneuerbaren Energien gehen würde.
Wir haben beim Raumplanungsgesetz darüber diskutiert, da es bei den Solarpanels von Kanton zu Kanton unterschiedliche Bewilligungsverfahren und entsprechend unterschiedliche Baubewilligungsgebühren gibt. Dort führten wir auch die Diskussion, ob wir diese Bewilligungsgebühr jetzt abschaffen sollen. Aber auch dort hätte der Bund eine solche Kompetenz nicht, weil das Baurecht den Kantonen zugewiesen wird. Sie können nur ein vereinheitlichtes, vereinfachtes Verfahren fordern. Dann gibt es eben eine kleine Gebühr und [PAGE 322] nicht eine ordentliche Baubewilligungsgebühr. Das macht Sinn, und dazu können Sie in gewissen Gesetzen auch legiferieren.
Hier würde ich Ihnen empfehlen, dass der Kanton Obwalden, der als einziger Kanton der Schweiz das Label "Energiestadt" erhalten hat, pilot- und pioniermässig vorangeht und Ihre Idee umsetzt, um so wirklich die Gebäudeinvestitionen in erneuerbare Energien zu stützen - was ich beim Erlass der Trinkwasser- und der Kanalisationsgebühr ehrlich gesagt ein bisschen bezweifle.