Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2012-06-07
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2012-06-07
Wortprotokoll
Offensichtlich brauchen Reformen ihre Zeit, das zeigt sich auch hier. Im Jahr 2004 hat das Parlament die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen und verlangt, man solle sie überarbeiten. Wir taten dies, und wir unterbreiteten, so denke ich, auch konstruktive Vorschläge. Das eine ist die zweijährige Präsidentschaft und Vizepräsidentschaft, das würde eine Verfassungsänderung bedingen. Das andere, das auch von uns vorgeschlagen worden ist, ist die Möglichkeit, die Zahl der Staatssekretäre zu erhöhen, die den Bundesrat in verschiedenen Angelegenheiten unterstützen könnten. Der Nationalrat hat das Instrument der Staatssekretäre abgelehnt. Wir haben heute vier Staatssekretäre, und das bewährt sich in diesen Bereichen; es wäre sinnvoll, dieses Instrument auch in anderen Bereichen einzuführen, aber dazu müssten wir eine gesetzliche Grundlage haben.
Wir haben dem Parlament unsere Vorstellungen betreffend Regierungsreform unterbreitet, und es liegt nun am Parlament zu sagen, wie weit wir gehen sollen. Es waren immerhin das Parlament und auch die GPK, die uns verschiedentlich darauf hingewiesen haben, dass Änderungsbedarf bestehe. Wir haben das sehr ernst genommen, wir haben auch die Vorschläge der GPK im Nachgang zu den verschiedenen Untersuchungen umzusetzen versucht; das Parlament war nicht überall gleicher Meinung. Aber wichtig ist, dass die Vorlage, obwohl sie keine grossen Änderungen beinhaltet, jetzt trotzdem Revisionspunkte enthält, die gewisse Fortschritte bringen und die die Funktionsweise der Regierung unterstützen. Ich sage jetzt, was wir bereits umgesetzt haben und worüber wir nun noch sprechen werden. Da gehört dazu, dass der Bundesrat jetzt in Ausschüssen arbeitet, die klar strukturiert sind, und über diese Ausschüsse auch die anderen Bundesratsmitglieder informiert; es gehört dazu, dass wir eine klar geregelte Stellvertretung, eine Informationspflicht des Bundesrates und die zusätzlichen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen haben; darüber werden wir diskutieren.
Auch wichtig ist, dass wir bereits Schritte eingeleitet haben, um die Bundeskanzlei zu stärken. Es ist schon wichtig, Herr Ständerat Föhn, dass die Bundeskanzlei als Stabsstelle des Gesamtbundesrates gestärkt wird und auch eine klare Aufgabenzuteilung hat. Das sieht man vor allem dort, wo die Kommunikation über die Stabsstelle Bundeskanzlei laufen muss: Alle Bundesratsgeschäfte, das ist Ihnen vielleicht aufgefallen, werden seit anderthalb Jahren über den Bundesratssprecher kommuniziert und nicht mehr über die einzelnen Departemente. Wir haben auch eine klare Regelung mit Bezug auf die Protokollierung: Wir protokollieren eigentlich Beschlüsse. Es ist also ein durch sämtliche Unterlagen erweitertes Beschlussprotokoll. Da gibt es jetzt auch eine klare Regelung. Wir haben die administrative Unterstellung eines Präsidialdienstes bei der Bundeskanzlei vorgenommen. Es gibt jetzt ein klares Controlling der Geschäfte des [PAGE 474] Bundesrates. Es ist nicht immer angenehm, wenn Ihnen regelmässig durch die Bundeskanzlei aufgezeigt wird, was noch nicht umgesetzt ist oder nicht im Zeitplan ist, aber es ist notwendig. Es ist also nichts Spektakuläres, aber für das Funktionieren des Bundesrates ist es notwendig.
Der Bundesrat würde es begrüssen - das möchte ich betonen -, wenn Sie dem Antrag der Kommissionsmehrheit folgen würden, die Fragen bezüglich der Staatssekretäre so zu lösen, wie wir das vorgeschlagen haben. Wir möchten damit unsere Mitarbeit in den Kommissionen nicht einschränken, sondern einfach gezielter gestalten. Wir möchten auch eine Unterstützung haben, was die Aussenbeziehungen betrifft. Da ist es tatsächlich sehr oft notwendig, dass wir entweder Staatssekretäre entsenden oder mitnehmen können, wenn wir Tätigkeiten ausser Landes ausüben. Von daher wären wir sehr dankbar, wenn Sie unser Modell für die Staatssekretäre mit seinem sehr eingeschränkten Rahmen unterstützen könnten.
Wir haben im Bundesrat im Nachgang zu den Untersuchungen der GPK Sofortmassnahmen ergriffen. Wir haben also die Gesetzesänderung in dem Sinn bereits umgesetzt. Ich habe gesagt, dass wir die Ausschüsse so aufgenommen haben, wie das mit der GPK diskutiert worden war. Wir haben die Protokollierung, ich habe es gesagt, jetzt bereits so gestaltet, wie das auch von der GPK beantragt oder gewünscht wurde. Es geht jetzt darum, dass all diese Schritte auch im RVOG abgebildet werden.
Darum bin ich froh, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und wo immer möglich den Entwurf des Bundesrates und vielleicht nicht in allen Teilen die Beschlüsse des Nationalrates unterstützen.