Föhn Peter · Ständerat · 2012-06-07
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-07
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher sprach von Interpretationsfragen; Frau Keller-Sutter sagt nun, dass es einen Konflikt mit dem Verwaltungsstrafrecht gebe, weil dort die maximale Bussenhöhe von 5000 Franken festgeschrieben sei. Für mich als Laien stellte dies in der letzten Kommissionssitzung wirklich einen Widerspruch in sich dar: Einerseits geht es um maximal 5000 Franken, und andererseits spricht man von 10 Prozent, wo doch diese 10 Prozent weit über 5000 Franken liegen könnten. Ich habe mich jetzt belehren lassen, dass diese 5000 Franken als Maximalstrafe gelten müssen und wir ansonsten eben in Konflikt mit dem Verwaltungsstrafrecht kämen. Deshalb werde ich dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Ich muss aber natürlich schon sagen, Herr Zanetti, dass 5000 Franken bei solchen Aufträgen, wie sie heute üblich sind, eine Bagatelle darstellen. Ich möchte natürlich schon, dass diese Bussen allenfalls höher ausfallen können. Es können aber noch weitere Bussen, Konventionalstrafen usw. ausgesprochen werden. Da hoffe ich dann schon, dass wir hier mehr haben.
Ich habe ein Beispiel: Ich habe kürzlich einen Auftrag über mehrere Hunderttausend Franken an einen Ausländer verloren. Ich bin noch heute überzeugt, dass dieses ausländische Unternehmen den Auftrag zum angebotenen Preis nicht leisten kann, wenn es unsere Mindestanforderungen erfüllen will. In diesem Fall sind dann 5000 Franken Busse immer eine kleine Summe.
Deshalb stimme ich dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu. Ich hoffe aber, dass mit den zusätzlichen Strafen und Strafnormen mehr Busse bezahlt werden muss. Ansonsten müsste allenfalls das Verwaltungsstrafrecht in unmittelbarer Frist angepasst werden, um dort diesen Maximalwert anzuheben. Es geht hier aber nur um die Verwaltungssanktionen. Deshalb stimme ich der Mehrheit zu, damit wir nicht irgendwie praxisfremd daherkommen.