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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-06-07

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-07

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen, also der Fassung des Nationalrates und des Bundesrates zuzustimmen. Ich denke, dass es das letzte Mal, als der Ständerat entschieden hat, hier mehrheitlich der Wille war, dass eben die Maximalstrafe angehoben werden sollte. Ich glaube, das war der Wille von Frau Ständerätin Häberli-Koller. Aber faktisch wurde damit die Mindeststrafe angehoben. Es ist natürlich etwas sachfremd, wenn man jetzt sagt, es gebe zwar eine Maximalstrafe von 5000 Franken, aber es seien mindestens 10 Prozent des Auftragsvolumens. Zum einen ist das in der Praxis unter Umständen relativ schwierig zu ermitteln; das könnte in Bezug auf die Bürokratie Folgen haben. Zum andern ist es insofern sachfremd, als eine solche Busse nach der Schwere des Verschuldens ausgesprochen werden sollte.

Wenn wir jetzt der Minderheit folgen, dann entsteht ein Konflikt zwischen dem Verwaltungsstrafrecht und dem vorliegenden Erlass, weil eben diese 5000 Franken im Verwaltungsstrafrecht drin sind. Wenn man den Willen von Frau Häberli-Koller abbilden möchte, müsste man eigentlich die Maximalstrafe erhöhen. Das wäre richtig, und nicht das Festschreiben von 10 Prozent der Auftragssumme. Mir scheint, dass das in der Praxis problematisch wäre. Ich habe es gesagt: Es gäbe einen Konflikt zwischen dem Verwaltungsstrafrecht und dem vorliegenden Erlass. Es gäbe wahrscheinlich auch Umsetzungsprobleme.

Ich möchte Sie deshalb bitten, hier der Mehrheit zu folgen.

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