Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2012-06-07

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-07

Wortprotokoll

Die beantragte Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer beinhaltet den Übergang vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei Zinsen auf Obligationen und Geldmarktpapieren. Der Bundesrat will damit einen Beitrag zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors leisten, den Schweizer Kapitalmarkt beleben und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer stärken.

Demgegenüber hat der Nationalrat in der Frühjahrssession 2012 zum einen beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, und zum andern, in einer Übergangslösung lediglich die Pflichtwandelanleihen, die sogenannten Cocos, von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Diese sollen 2013 zusammen mit der "Too big to fail"-Vorlage in Kraft gesetzt werden. Diesem Konzept hat sich die Kommission knapp, mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, angeschlossen.

Was die Übergangslösung für die Cocos betrifft, beantragt die Kommission eine Änderung der nationalrätlichen Fassung. Um zu vermeiden, dass mit der Befreiung der Cocos von der Verrechnungssteuer der Sicherungszweck der Steuer für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gefährdet wird, sah der Nationalrat für die Cocos in Artikel 5 eine Verkaufsrestriktion vor. Da diese Restriktion in den Augen Ihrer Kommission nicht durchsetzbar ist, beantragt sie, diese zu streichen. Zudem will sie vorsehen, dass nur diejenigen Cocos von der Steuer befreit werden sollen, die von der Bank zur Stärkung der Eigenkapitalbasis ausgegeben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Banken Cocos einzig zur Vermeidung der Verrechnungssteuer ausgeben.

Eine Minderheit beantragt, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen. In ihren Augen kann so die Ausgabe von Obligationen in der Schweiz gefördert werden, ohne den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer infrage zu stellen.

Die Ergebnisse der Beratungen im Nationalrat und in Ihrer Kommission haben dazu geführt, dass aus einer Vorlage zwei Vorlagen entstanden sind. In der ersten Vorlage sind nun sämtliche Änderungen vorgesehen, welche die Cocos betreffen. Die zweite Vorlage beinhaltet sämtliche Änderungen, welche eine Umstellung vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip ermöglichen. In der Detailberatung hat sich Ihre Kommission mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, dem Nationalrat zu folgen.

Der Rückweisungsantrag zu Vorlage 2 verlangt eine Gesamtschau, die insbesondere den zeitlichen Aspekten der verschiedenen Steuerdossiers des Finanzplatzes Rechnung tragen soll.

Zu erwähnen ist noch, dass in der Kommission auch eine Diskussion stattfand, aus der ersichtlich wurde, dass von der Zweiteilung der Vorlage natürlich in erster Linie die beiden Grossbanken profitieren würden. Das hat in der Kommission nicht nur Freude bereitet, weil man auch der Auffassung war, dass man hier nicht nur den Grossbanken eine Möglichkeit bieten sollte. Es ist davon auszugehen, dass vor allem, was die Frage der Cocos angeht, natürlich in erster Linie die beiden Grossbanken profitieren werden.

Es wurde in der Folge ein Antrag diskutiert, der darauf abzielte, dass auch Anleihen von sämtlichen in der Schweiz gewinnsteuerpflichtigen Unternehmen ohne Verrechnungssteuer herausgegeben werden können. Damit sollte die Schere zwischen Finanzplatz und Werkplatz nicht zusätzlich geöffnet werden. Ihre Kommission liess sich aber in der Diskussion überzeugen, dass damit die Verrechnungssteuer in ihrer Funktion als Sicherungssteuer praktisch abgeschafft würde. Der entsprechende Antrag wurde deshalb in der Folge in der Kommission zurückgezogen.

Ein beachtlicher Teil Ihrer Kommission hätte sich auch gern vertieft mit der Umstellung vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip auseinandergesetzt und die Vorlage in ihrer Gesamtheit diskutiert. Vor allem aus zeitlichen Gründen hat sich Ihre Kommission dann dem Nationalrat angeschlossen. Andernfalls hätte die Beratung in der Sommersession inklusive Differenzbereinigung kaum abgeschlossen werden können, doch es war der Wille der Kommission, die Beratung abzuschliessen, weil man die Inkraftsetzung zusammen mit der "Too big to fail"-Vorlage auf den 1. Januar 2013 nicht gefährden wollte.

Ich ersuche Sie also, dem Konzept des Nationalrates zuzustimmen und die Vorlage aufzuteilen, in der Detailberatung den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und in der Gesamtabstimmung schliesslich den Vorlagen zuzustimmen. Die Kommission tat dies in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen; ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.