Fetz Anita · Ständerat · 2012-12-12
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-12
Wortprotokoll
Wie der Kommissionssprecher schon gesagt hat, geht es hier um die Besserstellung der Frauen in der Landwirtschaft. Ein Bericht des Bundesamtes für Landwirtschaft hat aufgezeigt, dass bei den Frauen, den Bäuerinnen, die soziale Absicherung, insbesondere wenn sie Ehefrauen oder Lebenspartnerinnen von Bauern sind, sehr, sehr fragil ist. Viele meinen, sie seien Mitbesitzerinnen des Hofes, wissen aber nicht, dass das nur der Fall ist, wenn sie durch die Eintragung ins Grundbuch abgesichert sind. Auch wenn sie im Ehevertrag den normalen Güterstand, die Errungenschaftsbeteiligung, haben, macht sie das noch lange nicht zu Mitbesitzerinnen. Das ist schon ein starkes Stück, dieser Unterschied.
Der Bericht hat auch aufgezeigt, dass jede dritte Bäuerin als nichterwerbstätig gilt, obwohl sie auf dem Hof hart mitarbeitet. Das heisst aber nichts anderes, als dass sie bei einer allfälligen Scheidung über keinerlei soziale Absicherung verfügt. Sie wissen so gut wie ich, dass in der Schweiz jede zweite Ehe geschieden wird. Viele Bäuerinnen stehen dann vor dem absoluten Nichts, denn ein Bauernhof kann im Gegensatz zu einer Gewerbeliegenschaft nicht einfach verkauft werden, um dann allenfalls das Geld zu teilen.
Nachdem ich mit diesem Befund konfrontiert worden war und den Antrag gestellt hatte, habe ich über ein Dutzend Briefe von geschiedenen Bäuerinnen erhalten, die mir ihre Situation geschildert haben. Ich kann Ihnen sagen: Das ist einfach unwürdig, diese Frauen landen nämlich bei der Sozialhilfe, obwohl sie jahrelang, manchmal sogar jahrzehntelang auf dem Hof hart mitgearbeitet haben.
Das hat mich bewogen, den Antrag aufrechtzuerhalten. Er ist sehr liberal. Das heisst, jede Bäuerin kann wählen, welches ihr juristischer Status sein soll. Sie kann angestellt sein, oder sie kann sich als selbstständig erwerbend deklarieren, oder sie wird Mitpächterin, oder sie wird Mitinhaberin und muss dann einfach dafür schauen, dass das im Grundbuch verankert ist. Es gibt alle Möglichkeiten; die einzige Möglichkeit, die nicht gegeben ist, ist, keinen juristischen Status zu haben, nämlich nichterwerbstätig zu sein.
Nun weiss ich, dass der Stein des Anstosses bei meinem Antrag eigentlich nur ist, dass er diesen juristischen Status als Voraussetzung für die Direktzahlungen deklariert. Nun, wir haben jetzt den ganzen Morgen darüber diskutiert, was alles an Direktzahlungen gebunden ist. Es sind x Auflagen, und ausgerechnet jene Auflage, die den Bäuerinnen helfen würde, ist jetzt plötzlich eine zu viel. Zudem sind die Direktzahlungen staatliche Finanzen für erbrachte Leistungen, also auch für die Leistungen der Bäuerinnen, die sie erbracht haben, und es steht in der Verfassung, dass wir in der Schweiz die Gleichberechtigung haben müssen.
Einen weiteren Punkt habe ich auch von vielen Bäuerinnen gehört, unter anderem hat mir das auch die Präsidentin des Bäuerinnenverbandes bestätigt. Man sagt immer, das sei das Problem der Bäuerinnen selber, sie könnten ja mit ihrem Mann darüber verhandeln, dass er sie anstellt oder was auch immer. Nur, das Problem ist, die Bäuerin verhandelt dann eben nicht nur mit ihrem Ehemann, sondern mit einer ganzen Familie, die mit diesem Bauernhof, mit der ganzen Tradition verbunden ist, und das ist sehr, sehr schwierig.
Die Kommissionsmotion, um es gleich vorwegzunehmen, ist auch okay. Es ist einfach klar, das dauert viel länger. Es ist offen, ob es überhaupt eine bessere gesetzliche Vorlage geben kann als meinen Vorschlag, der einfach ist, aber halt einigen nicht passt, weil er als Voraussetzung für die Direktzahlungen gilt. Ich werde dieser Motion auch zustimmen, aber Sie müssen einfach wissen, das verlängert die ganze Situation nochmals um vier Jahre. Da werden dann wieder Dutzende nach der Scheidung bei der Sozialhilfe landen, und deshalb habe ich mich entschieden, diesen Antrag aufrechtzuerhalten.
Zum Schluss noch ein Wort an den Bäuerinnenverband, der sich ja dazu hat hinreissen lassen, meinen Vorschlag als Provokation zu bezeichnen; Sie haben diesen Brief wahrscheinlich auch erhalten. Diesen Damen, die organisiert sind, muss ich einfach sagen: Wenn Sie sich erhoffen, dass die Besserstellung der Bäuerinnen, die Sie ja auch anstreben, mit mehr Steuergeldern erreicht werden könnte, dann täuschen Sie sich. Dafür werde ich nicht Hand bieten. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler immer mehr Unterstützung an die Landwirtschaft geben muss und zum Schluss auch noch die Verbesserung der Stellung der Bäuerinnen bezahlen muss. Das wird nicht gehen.
Ansonsten werde ich, falls Sie meinem Antrag nicht zustimmen, den Bäuerinnen ein Verhandlungstraining anbieten.