Imoberdorf René · Ständerat · 2012-12-12
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2012-12-12
Wortprotokoll
Auch ich möchte Sie ersuchen, dem Antrag der Minderheit II (Baumann) zuzustimmen, das heisst, dass auch weiterhin Direktzahlungen für landwirtschaftliche Nutzflächen in rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen ausgerichtet werden können. Ich wiederhole es auch noch einmal: In den meisten, wenn nicht allermeisten Fällen ist das Land in den Bauzonen nicht im Besitz der Bewirtschafter; das heisst, die Bauern, die die Direktzahlungen erhalten, pachten das Land. Auch hier wird das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen ergänzt, das ganz im Sinne von Artikel 104 der Bundesverfassung. Der Bewirtschafter wird also für seine Leistung entschädigt. Er kann nichts dafür, dass das Land nicht ihm gehört und dass es noch nicht überbaut ist. Mit der Bewirtschaftung dieser Flächen erbringt der Landwirt genau die gleiche Leistung, wie er sie auch bei der Bewirtschaftung von Flächen in der Landwirtschaftszone erbringt.
Immer wieder wird argumentiert - das haben wir vorhin auch von Kollega Zanetti gehört -, die Direktzahlungen für landwirtschaftliche Nutzflächen in Bauzonen seien der Grund für die Baulandhortung. In Ausnahmefällen kann das sicher ein Grund sein, beispielsweise wenn der Besitzer das entsprechende Land selbst landwirtschaftlich nutzt. Aber auch hier muss man sehen, dass die Landwirte in den meisten Fällen nur die Pächter und nicht die Eigentümer sind. Sie haben damit faktisch keinen Einfluss darauf, wann das Terrain überbaut wird. Darum verstehe ich den Bundesrat nicht, wenn er bei diesen Direktzahlungen einen Widerspruch zum Prinzip der Nachhaltigkeit sieht.
Was wichtig ist: Es ist meiner Meinung nach falsch und nicht redlich, wenn hier Raumplanung und Agrarpolitik gegeneinander ausgespielt werden. Wenn Boden eingezont wird, kann es fünfzehn bis zwanzig Jahre dauern, bis er überbaut wird. Es kann doch nicht sein, dass dieser Boden während dieser Zeit brach liegt. Diese Gefahr würde bestehen, wenn wir ab 2014 keine Direktzahlungen mehr für die Bewirtschaftung von Nutzflächen in Bauzonen ausrichten würden. Davon wären grosse Gebiete in der Schweiz und nicht nur im Wallis betroffen.