preparatory:AB 148753
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-12
Wortprotokoll
Ich bedanke mich meinerseits für diese Diskussion, eine intensive Diskussion, die Sie allerdings in der Kommission auch schon geführt haben.
Landschaftsqualitätsbeiträge sind vor allem auch regionale Projekte; ich glaube, das ist der springende Punkt. Sie haben Kenntnis davon, dass wir vier Pilotprojekte durchgeführt haben, nämlich im Unterengadin, im Limmattal, in der Orbe-Ebene und im Jura. Herr Ständerat Engler hat soeben auf besondere Aspekte hingewiesen, bei denen sonst eine Unterstützung nicht möglich wäre. Auch ich mache Ihnen diese Landschaftsqualitätsbeiträge beliebt: Man kann damit die traditionellen Kulturlandschaften nicht nur erhalten, sondern auch aufwerten. Aufwertung heisst, um die Frage von Frau Ständerätin Häberli-Koller zu beantworten, dass im Unterengadin z. B. der Bergackerbau gefördert werden kann. Im Jura sind es die "pâturages boisés", also die Wytweiden, die immer wieder ein Thema waren und die auf diesem Wege unterstützt werden können, im Oberaargau sind es die Wässermatten: Es sind in jeder Region Spezifitäten, die mit diesen Mitteln ganz gezielt gefördert werden können. Diese Landschaftsqualitätsbeiträge sind leistungsorientiert, es ist nicht ein Giesskannenprinzip - ein solches würden wir mit dem Einzelantrag Eberle riskieren, und deshalb wehre ich mich dagegen.
Es ist die Frage aufgekommen, was das administrativ bedeutet. Wir wissen, dass das Pilotprojekt, das der Kanton Waadt in der Orbe-Ebene durchgeführt hat, mit sehr wenig administrativem Aufwand kontrolliert wurde. Es hat funktioniert, der Kanton Waadt ist damit zufrieden. Ganz anders war es im Kanton Graubünden: Dieser hat offenbar sehr viel mehr Vorschriften erlassen und Kontrollpunkte eingeführt; es wurde administrativ aufwendiger. Aber auch der Kanton Graubünden ist letztlich mit dem Resultat des Pilotprojektes zufrieden. Damit will ich zum Ausdruck bringen, dass vor allem auch die Kantone engagiert sind, wenn es um die Umsetzung geht. Ich habe auch schon in der Kommission gesagt: Wir werden darauf schauen, dass man die administrativen Vorgaben so gering wie irgendwie möglich hält, den Regionen so viel Kompetenz wie irgendwie möglich zuordnet, damit sie ihrerseits ihre Ziele mit möglichst wenig Aufwand erreichen können.
Machen Sie also bitte den Unterschied zwischen den Landschaftsqualitätsbeiträgen, die zielgerichtet sind, die leistungsorientiert sind, und den Kulturlandschaftsbeiträgen, die allgemeine Beiträge sind: Es sind unterschiedliche Instrumente. Die Landschaftsqualitätsbeiträge gehören ins austarierte Konzept der Direktzahlungen.
Ich bitte Sie, aus diesem Konzept keinen Zahn herauszubrechen und dem Antrag der Kommission und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.