Lexipedia

Müller Walter · Nationalrat · 2012-12-05

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-12-05

Wortprotokoll

Wir kommen nun zu einem Geschäft, das wohl weniger umstritten, aber für die wirtschaftliche Prosperität doch deutlich bedeutender ist.

Worum geht es bei der Änderung des Anhangs III des Personenfreizügigkeitsabkommens? Im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und der EU sind aufgrund von Weiterentwicklungen des EU-Rechts Anpassungen im Anhang III des Freizügigkeitsabkommens erforderlich. Mit einem neuen Bundesgesetz sollen zusätzlich eine Meldepflicht und ein Prüfverfahren eingeführt werden für Personen, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in der Schweiz eine Dienstleistung in einem reglementierten Beruf ausüben wollen. Damit wird ein gleichberechtigter Marktzugang in den reglementierten Berufen erreicht.

Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vom 21. Juni 1999 regelt im Anhang III die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen. Aufgrund der Rechtsentwicklung innerhalb der EU bedarf es einer Anpassung des Anhangs III des Freizügigkeitsabkommens. In diesem Anhang wird neu die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aufgenommen. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie, die bereits 2007 innerhalb der EU aufgehoben worden ist. Gleichzeitig wird in diesem Anhang die Liste der automatisch anerkannten Ausbildungsnachweise für die sektoralen Berufe aktualisiert. Zudem trägt der geänderte Anhang III des Freizügigkeitsabkommens der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Bulgarien und Rumänien Rechnung.

Gerne will ich noch präzisieren, wie der Anhang III des Freizügigkeitsabkommens in der Praxis funktioniert. Dieser Anhang regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen, wenn die Ausübung einer bestimmten beruflichen Tätigkeit in einem Aufnahmestaat reglementiert ist. Schweizer Staatsangehörige werden berechtigt, ihre Berufsqualifikationen in der EU für die Berufsausübung anerkennen zu lassen. Das gilt im Gegenzug auch für die EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz. Das europäische System der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen schafft die Voraussetzungen dafür, dass reglementierte Berufe auch in einem anderen Staat ausgeübt werden können als in demjenigen, in dem die Person die Berufsqualifikation erworben hat.

Im Anhang III des Freizügigkeitsabkommens sind drei Arten der Anerkennung vorgesehen:

1. Für sieben sektorale Berufe - Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Tierärzte, Pflegefachleute, Hebammen und Architekten - erfolgt die Anerkennung automatisch. Für jeden Mitgliedstaat sind in einer Liste die anerkannten Ausbildungsnachweise dieser sieben sektoralen Berufe aufgeführt.

2. Bei bestimmten Berufen in Handwerk, Handel und Industrie stützt sich die Anerkennung auf die Berufserfahrung.

3. Für alle übrigen reglementierten Berufe kommt das allgemeine System der Anerkennung zur Anwendung. Wenn sich die Ausbildung des Herkunfts- und des Aufnahmestaats wesentlich unterscheiden, kann der Aufnahmestaat Ausgleichsmassnahmen verlangen.

Die Vorlage kommt einem Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft entgegen. Die Vorlage bringt neue Möglichkeiten für den Zugang zum EU-/Efta-Markt, ohne dass die Schweiz auf eine wirkungsvolle Kontrolle der Erbringerinnen und Erbringer von Dienstleistungen aus der EU verzichten muss.

Die Aussenpolitische Kommission wurde gemäss Artikel 152 Absatz 3bis des Parlamentsgesetzes am 23. August 2011 ein erstes Mal über die vorläufige Anwendung des Anhangs III des Personenfreizügigkeitsabkommens konsultiert und hat der Anpassung ohne Gegenstimme zugestimmt. Am 29. Oktober 2012 hat sie die Vorlage zwecks definitiver Genehmigung beraten. Es wurden noch einige klärende Fragen gestellt, so z. B., ob das neue Verfahren schon gelte. Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, dass einige Länder das Verfahren sofort eingeführt haben, z. B. Deutschland und Österreich. Andere Länder warten auf die Notifizierung der Schweiz.

Die Kommission hat ohne Gegenstimme Eintreten beschlossen und in der Gesamtabstimmung dem Entwurf zum Bundesbeschluss, der gemäss Artikel 2 auch das Bundesgesetz über die Meldepflicht und die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern in reglementierten Berufen beinhaltet, zugestimmt. Sie folgt damit dem Ständerat, der am 25. September 2012 der Vorlage einstimmig zugestimmt hat.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Aussenpolitischen Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf.