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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-10-01

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-10-01

Wortprotokoll

Zur ersten Frage: Ich habe anlässlich einer Pressekonferenz vom 20. September 2001 über das Instrumentarium informiert, über das die Schweiz zur Bekämpfung des Terrorismus verfügt; ich habe über die verschiedenen Rechtsgrundlagen wie das Geldwäschereigesetz und das Strafgesetzbuch, über die Rechtshilfe bzw. über die Gewährung von Rechts- und Amtshilfe, über den Vollzug der Uno-Resolutionen gegen das Taliban-Regime [PAGE 1279] und über die Beteiligung der Schweiz an den wichtigsten internationalen Abkommen zur Terrorismusbekämpfung informiert. Wir haben zudem über die bereits unter der Leitung der Bundesanwaltschaft ergriffenen Massnahmen orientiert und auch über die Organisationsstrukturen, die im EJPD neu geschaffen worden sind.

Es ist darauf hinzuweisen, dass von offizieller Seite, sei es aus den USA oder aus anderen Ländern, kein Druck auf die Schweiz besteht. Ich bin mir bewusst, dass man das immer wieder liest, aber es ist bis jetzt faktisch nicht so gewesen. Insbesondere die USA äussern sich über die Zusammenarbeit mit der Schweiz positiv.

Die zuständigen Bundesstellen informieren so umfassend wie möglich, aber natürlich nur in dem Masse, wie es die laufenden Untersuchungen erlauben. Der Bundesrat wird die Öffentlichkeit und die Medien in der kommenden Zeit verstärkt gesamthaft über die Massnahmen, die die Schweiz ergriffen hat, informieren und orientieren - sofern man das kann, ohne irgendwo Untersuchungen zu erschweren. Wann genau dies stattfinden wird, ist allerdings schwer in Tagen oder Wochen auszudrücken.

Zur zweiten Frage: Das bestehende Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei ist breit und effizient, es misst auch der internationalen Kooperation grosses Gewicht bei. Insbesondere ist zu betonen, dass das Bankgeheimnis kein Hindernis für die Terrorismusbekämpfung ist. Das Dispositiv erlaubt die Blockierung von Guthaben, welche einer Person gehören, die sich an einer terroristischen Organisation beteiligt oder ihr Unterstützung gewährt hat. Auch verpflichtet es die Banken und andere Finanzintermediäre, die Guthaben, bei welchen der Verdacht besteht, dass sie im Zusammenhang mit einer terroristischen Organisation stehen, bei der Meldestelle für Geldwäscherei des Bundesamtes für Polizei zu melden.

Neu hat das Bundesamt für Polizei die Task Force "Terror USA" gebildet. Sie steht in enger Verbindung zum Bundessicherheitsdienst und zum Grenzwachtkorps und koordiniert die zahlreichen Abklärungen der kantonalen Polizeikorps.

In enger Zusammenarbeit mit Schweizer und ausländischen Behörden, darunter insbesondere dem FBI in Bern, wird sämtlichen relevant erscheinenden Informationen über allfällige Vermögenswerte und Finanztransaktionen nachgegangen. Die Banken sind in hohem Masse kooperationsbereit bei der Erteilung von Auskünften - ich bin dafür dankbar -, die aufgrund der weltweit strengsten "know your customer rules" sehr umfassend sind.

Die zusätzliche Verschärfung der bereits weit reichenden Auflagen zur Überprüfung von Finanzgeschäften hat auch eine stark präventive Wirkung.