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preparatory:AB 148883

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-12-05

Wortprotokoll

Ich stelle mich als Auftraggeber und Bauherr auf den Standpunkt, dass ich eine zu lösende Aufgabe ausschreibe und dass die Interessierten, die die Aufgabe lösen wollen, sich melden und ihr Angebot einreichen. Sie sollen das Angebot kalkulieren, gemessen an den Bedingungen, was die Lohnkosten, die Materialqualität und die Qualität überhaupt angeht; entsprechend wird dann ein solches Angebot vorgelegt. Dann habe ich als Auftraggeber die Möglichkeit, das beste Angebot auszuwählen. Das wird in aller Regel nicht das billigste, sondern das beste bezüglich Preis-Leistungs-Verhältnis sein. Der Normalfall ist, dass der Auftraggeber mit demjenigen, dem er den Zuschlag gibt, im Gespräch ist; er hat dann gewisse Kenntnisse über ihn und kann damit auch einschätzen, mit wem er es zu tun hat. So hat er auch Vorstellungen davon, wie der Auftrag abgewickelt werden soll.

Auf dieser Basis wird der Auftrag vergeben. Es darf nicht passieren, dass die Subunternehmer, die mit Schweizer Löhnen kalkuliert haben, nach der Auftragsvergabe plötzlich ausgewechselt werden gegen aus der Ferne geholte, zu wesentlich anderen Konditionen arbeitende Unternehmen. Der Auftraggeber hat dann ja dieselben Bedingungen zu erfüllen, er hat den gleichen Preis zu bezahlen. Die wesentlich billiger arbeitenden Unternehmen stellen so auch unsere KMU, die korrekt zu GAV-Konditionen rechnen müssen, infrage. Dem will ich entgegenwirken, und es ist der Erstunternehmer, der mir dafür geradestehen muss. Ich kann als Auftraggeber nicht auch noch den Job des Erstunternehmers machen, aber ich werde natürlich nur einen Erstunternehmer berücksichtigen, der mir liefert, was erwartet wird. Wenn er das nicht tut, ist er für die öffentliche Hand in Zukunft kein Erstunternehmer mehr.

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