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Pardini Corrado · Nationalrat · 2012-12-05

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-12-05

Wortprotokoll

Ich werde kurz zu den Einzelanträgen und zum Antrag der Minderheit Rime sprechen.

Der Antrag Schilliger auf eine Übergangsbestimmung lag in der Kommission nicht vor, Sie haben die Äusserung des Bundesrates gehört. Ich kann hier aber in Absprache mit dem Kommissionspräsidenten sagen, dass die Kommission davon ausgeht, dass das Gesetz nicht rückwirkend angewendet wird - das ist grundsätzlich so, also bei allen Gesetzgebungsprozessen -, sondern erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.

Zum Antrag Flückiger Sylvia: Die Kommission bedauert es natürlich, dass ausgerechnet Kommissionsmitglieder Einzelanträge stellen, obwohl das Geschäft in der Kommission mehrmals beraten wurde. Der Antrag hat uns in dieser Form nicht vorgelegen. Sein Lösungsansatz kann durchaus geprüft werden. Ich bitte Sie - dies ist im Sinn und Geist der Kommissionsdebatte -, diesen Antrag abzulehnen, schlage Ihnen aber vor, dass wir diesen Ansatz eventuell nach der Evaluation aufnehmen. Es könnte ein Ansatz sein, den wir [PAGE 2033] bei einer künftigen Revision des Gesetzes mitberücksichtigen. Leider lag er wie gesagt nicht vor und konnte deshalb nicht diskutiert werden, aber in einigen Jahren, nach der Evaluation, könnte er durchaus Bedeutung erhalten. Heute glaube ich im Sinn und Geist der Kommission zu sprechen, wenn ich sage, dass wir ihn abgelehnt hätten.

Zum Antrag Pelli: Die Kommission hat sich zwar nicht mit dem exakten Wortlaut des Antrages mit einer Befristung des Gesetzes auf sechs Jahre auseinandergesetzt, aber es lag ihr ein Antrag Maier Thomas vor, der eine Befristung auf drei Jahre verlangte. Wir hatten in der Kommission eine gute und intensive Debatte dazu. Eine Mehrheit erachtete es als falsch, eine Guillotineklausel einzuführen, vornehmlich aufgrund von zwei Überlegungen: Zum einen wäre damit die Rechtssicherheit nicht gegeben, wie vorhin auch Herr Bundesrat Schneider-Ammann erläutert hat. Zum andern ist zu sagen: Falls sich eine Mehrheit für eine Beibehaltung des Gesetzes entscheiden würde, wäre, nachdem die Guillotine gefallen ist, der gesamte Gesetzgebungsprozess erneut aufzugleisen, mit Vernehmlassung usw. Wir erachten das als einen unzumutbaren und bürokratischen Ansatz. Wir glauben vielmehr - und das war dann der Kompromiss in der Kommission -, dass wir mit der Evaluation, wie sie Artikel 5a jetzt neu vorsieht, eigentlich dem Ansinnen Rechnung tragen, das Gesetz einer profunden Prüfung zu unterziehen, ohne die ganze Bürokratie zu bemühen. Darum kann ich dem Parlament in gutem Treu und Glauben empfehlen, den Einzelantrag Pelli abzulehnen.

Zum Antrag der Minderheit Rime können wir sagen, dass die Kommission lange darüber beraten hat, welcher Kompromiss der richtige ist. Ich wiederhole es nochmals: Der vorliegende Kompromiss der Mehrheit entspricht eigentlich dem politischen Willen einer Mehrheit der Sozialpartner - Gewerkschaften und Arbeitnehmerorganisationen -, der Antrag der Minderheit Rime hingegen nicht. Darum empfehlen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit Rime abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Die Solidarhaftung ist kein Experiment, sondern sie hat sich bereits in sieben EU-Staaten bewährt. Das schützt den Arbeitsmarkt gegenüber der Deregulierung, die stattgefunden hat. Der unlautere Wettbewerb wird limitiert, indem die Subunternehmerketten unterbrochen werden, kleiner werden und eben auch die Haftungsfrage klar ist. Es wird, und das ist zentral, die Glaubwürdigkeit der Personenfreizügigkeit gestärkt. Xenophoben Strömungen wird hier mit einem konkreten Ansatz begegnet.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und damit einen wichtigen Baustein bei der Regulierung des deregulierten Arbeitsmarktes zu setzen.