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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2012-09-25

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-09-25

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat für die Beantragung der Annahme meines Postulates. Ich bin froh, dass der Bundesrat sich bewusst ist, dass die Nachdiplomstudien an den höheren Fachschulen und damit verbunden das lebenslange Lernen volkswirtschaftlich einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung des Werkplatzes Schweiz leisten.

Diese Weiterbildungsgefässe entsprechen einem zentralen Bedürfnis der Arbeitgeberschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Industrie und Gewerbe und auch im Gesundheitswesen. Mit diesen Angeboten kann gezielt auf Trends und Entwicklungen reagiert und im Sinne einer überlebenswichtigen und betriebsnotwendigen Personalentwicklung gehandelt werden. Nötige Kompetenzen können aktuell und im richtigen Zeitpunkt entwickelt werden. Gut ist zudem, dass Nachdiplomstudiengänge auch von Personen besucht werden können, die keine höhere Fachschule absolviert haben, z. B. von Personen mit Berufsprüfung oder mit höherer Fachprüfung ebenso wie von Inhabern von Fachhochschuldiplomen, also von Personen, die einschlägige Arbeitserfahrung mitbringen und mit den neuen Kompetenzen wertvolle Mitarbeiter sein werden, die auch die entsprechende Anerkennung erhalten.

Die Nachdiplomstudien an den höheren Fachschulen dürfen jedoch nicht in den gleichen Topf wie die Weiterbildungsmaster geworfen werden. Die Stufen Tertiär A und Tertiär B haben unterschiedliche Ausgangslagen. Bei Tertiär A gibt es mit dem Certificate of Advanced Studies, dem Diploma of Advanced Studies und dem Master of Advanced Studies zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden, und zwar an einer akkreditierten Institution. Hingegen ist bei Tertiär B nicht die Institution der höheren Fachschule akkreditiert, sondern vielmehr sind die Bildungsgänge der höheren Fachschulen anerkannt. Diese Anerkennung wird aber nicht einfach geschenkt. Jeder Bildungsgang der höheren Fachschule muss wie auch die Nachdiplomstudiengänge zuvor ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben. Wenn diese Anerkennung wegfällt, dann kann die Institution nur schwer allein aufgrund ihrer Reputation ein attraktives Angebot machen, welches vom Arbeitsmarkt als grundsätzlich anerkannt eingestuft wird. Ein Nachdiplomstudium an einer höheren Fachschule ohne eidgenössische Anerkennung sticht aus der grossen Masse der Weiterbildungsangebote nicht mehr als qualitativ gute Tertiär-B-Ausbildung heraus.

Ich bitte Sie, das Postulat anzunehmen und dieses in Abstimmung mit der Motion Bischofberger 11.3921 und dem Postulat 12.3019 der WBK-NR zu behandeln.