Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2001-10-02
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Die Regelung der Unvereinbarkeiten ist ein zentraler Bereich im Parlamentsgesetz. Es geht im Besonderen darum, die Gewaltentrennung sauber zu interpretieren, ohne dabei aber das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismässig einzuschränken. In diesem Bereich haben sich in letzter Zeit auch fliessende Grenzen abgezeichnet. Ich denke beispielsweise an die Teilprivatisierung von ehemals hundertprozentigen Bundesbetrieben, in denen es nun Verwaltungsräte gibt, die auch Parlamentsmitglieder sind. Wenn wir in unserem ureigenen Bereich legiferieren, gilt es, im Gesetz Klarheit über allfällige Vermischungen zwischen den drei Gewalten im Staat zu schaffen. Dabei gilt es aber auch zwischen Gewaltentrennung an und für sich und dem Wahlrecht der Bürgerin und des Bürgers im Einzelnen abzuwägen. Die CVP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Kommissionsmehrheit diesem Anliegen am differenziertesten entgegenkommt. Deshalb unterstützen wir die Mehrheit.