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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2012-09-25

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das ist das Prinzip, das den bilateralen Verträgen mit der Personenfreizügigkeit zum Erfolg verholfen hat. Dieses Prinzip ist entscheidend dafür, dass der bilaterale Weg weitergegangen wird. Das Prinzip, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, wird aber durch Missbräuche gefährdet, Missbräuche, die seit der Osterweiterung verstärkt aufgetreten sind, indem über den Einsatz von Subunternehmerketten in verschiedenen Bereichen, vor allem im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das Lohnniveau plötzlich massiv unterschritten wird. Dazu ist es gekommen, weil es heute diese Konstruktionen gibt, weil sie zugelassen werden und weil die heutigen Instrumente nicht ausreichen, um diese Missbräuche zu bekämpfen.

Das ist der Grund, weshalb jetzt eine wirksame Antwort auf dieses neue Problem gefunden werden muss. Die einzige wirksame Antwort, die hier im Raume steht, ist die des Bundesrates, die uns leider nur als Antrag der Kommissionsminderheit und nicht als Antrag der Kommissionsmehrheit präsentiert wird. Der Entwurf des Bundesrates ist die sogenannte Mittelvariante II. Sie gibt Antwort auf diese Probleme. Man muss ihr folgen, wenn hier wirksame Antworten gegeben werden sollen.

Ich hatte grosse Mühe, dem Votum meiner geschätzten Kantonskollegin zu folgen, waren es doch gerade Missbräuche auf St. Galler Baustellen - wohlgemerkt auch auf Baustellen der öffentlichen Hand, gerade auch, beispielsweise im Oktober 2011, auf jener des Neubaus für das Sicherheits- und Justizdepartement -, bei denen über die Vergabe von Gipserarbeiten über Subunternehmerketten am Schluss Löhne resultierten, die nur noch die Hälfte des Minimallohnes betrugen. Auch in Widnau wurde im Juni 2012 nur ein Drittel des Minimallohnes bezahlt; es war wiederum eine Vergabe über Subunternehmerketten, bei denen am Schluss nur noch der Telefonbeantworter einer Firma in der Schweiz massgebend war. Das war ein Fall, bei dem der Durchgriff sehr schwierig wurde, weil die Einhaltung des Lohnniveaus nicht garantiert werden konnte.

Es verwundert deshalb nicht, dass die St. Galler Regierung zusammen mit anderen Kantonsregierungen - der Tessiner, der Luzerner, der Solothurner Regierung - wirksame Massnahmen verlangt hat, im Sinne dessen, was der Bundesrat hier vorschlägt und von der Kommissionsminderheit aufgenommen worden ist.

Noch eine kurze Bemerkung zum Votum meiner Kantonskollegin: Sie hat darauf rekurriert, dass, wenn man der Mittelvariante des Bundesrates und der Minderheit folgt, auch eine Haftung des Erstunternehmers für Konventionalstrafen besteht. Leider ist das nicht der Fall. Aus gewerkschaftlicher Sicht, aus Sicht der Arbeitnehmerverbände muss ich sagen - das haben wir auch in der Vernehmlassung klar gesagt -: Wir würden eine Maximalvariante mit einer Solidarhaftung, wie sie in anderen Ländern bekannt ist, unter Einschluss von Konventionalstrafen, befürworten. Wir würden das eigentlich befürworten, aber aus politischem Realismus habe ich darauf verzichtet - ich hatte es mir noch überlegt -, diese Maximalvariante mit einem Einzelantrag einzubringen. Was die Minderheit, was der Bundesrat vorschlägt, ist etwas, das nicht übertrieben weit geht, aber doch eine gewisse Wirksamkeit hat.

Zu dem, was die Minderheit will, kann ich nur das Ausbaugewerbe zitieren, das uns vor einigen Tagen einen Brief geschrieben hat: Der Entscheid der Mehrheit sei für das Ausbaugewerbe "völlig unverständlich, zumal mit dieser Variante lediglich eine Änderung der Formvorschrift der bereits bestehenden, aber nutzlosen Solidarhaftung im Entsendegesetz vorgenommen wird". Deshalb appelliert das Ausbaugewerbe an uns. Es sind also nicht nur die Arbeitnehmerverbände und die Kantone, sondern auch das [PAGE 877] Ausbaugewerbe appelliert an uns, in Form der hier vorgeschlagenen Mittelvariante wirksame Massnahmen zu treffen. Es wird in diesem Brief auch deutlich gesagt, dass diese Bestimmung dazu führen wird, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen auch beim Einsatz von Subunternehmern eingehalten werden müssen, sodass dadurch der unlautere Wettbewerb verhindert wird - der unlautere Wettbewerb, der zum Beispiel dadurch erzeugt wird, dass Erstunternehmer ohne Personal, ohne Infrastruktur Aufträge übernehmen, einzig in der Hoffnung, durch die Weitervergabe des Auftrags einen Gewinn einstreichen zu können. Das ist ein ungesunder Wettbewerb, ein Wettbewerb, der ökonomisch keinen Sinn macht: Es kann allein mit dem Lohndumping bei der Weitervergabe der Aufträge Gewinn gemacht werden. Das ist ein ungesunder Wettbewerb.

Herr Föhn, es geht hier nicht um Möbelfabrikation im Muotatal, es geht um Arbeitsplätze in Schwyz, es geht um die Arbeitsplätze in der Schweiz. Die Arbeitsplätze sind bedroht. Wenn man mit der Weitervergabe an Subunternehmer Ketten bilden kann, die sich an nichts halten, dann haben die Leute in der Schweiz die Arbeit nicht. In diesem Sinne dient der Entwurf des Bundesrates, die Mittelvariante, nicht nur der Verteidigung des Lohnniveaus, sondern er dient auch dem Schutz der Arbeitsplätze in der Schweiz.

Damit bin ich bei der Schlussfolgerung: Es ist entscheidend für die Glaubwürdigkeit des Dispositivs der flankierenden Massnahmen und für die Glaubwürdigkeit des Dispositivs zum Schutz der Löhne und der Arbeitsplätze in der Schweiz, dass hier glaubwürdige Antworten auf neue Probleme gefunden werden, die aufgetaucht, die aufgetreten sind.

Ich muss Sie deshalb dringend ersuchen, der Mittelvariante des Bundesrates und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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