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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2012-09-25

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-25

Wortprotokoll

Wenn man jetzt der Debatte zugehört hat und auch jenen, die die Minderheitslösung favorisieren, dann könnte man meinen, es würde heute keinen Sanktionenkatalog geben, es würde heute keine flankierenden Massnahmen geben, es herrsche sozusagen das Gesetz des Dschungels und man könne machen, was man wolle. Das ist natürlich nicht so. Es gibt Instrumente zur Bekämpfung von Lohnunterbietungen; gerade im Ausbaugewerbe sind Gesamtarbeitsverträge weit verbreitet. Wenn es darum geht, Dumpinglöhne zu bekämpfen, muss man primär allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge haben und nicht eine solche Solidarhaftung einführen.

Ich denke, dass wahrscheinlich sowieso vieles von dem, was bekämpft werden soll, mit der Scheinselbstständigkeit zu tun hat. Viele von denen, die hier jetzt angesprochen sind, diese ausländischen Subunternehmer, sind sicherlich oft auch Scheinselbstständige. Und nochmals: Wir haben ja gerade in der Vorlage 1 Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und zur Bekämpfung von Lohnunterbietungen erlassen. Lassen wir doch diese Massnahmen überhaupt erst einmal in Kraft treten.

Wenn man jetzt zugehört hat, hat man auch den Eindruck erhalten, dass sich diese Solidarhaftung nur an Unternehmen richte, die ausländische Subunternehmer beschäftigen. Das ist aber nicht so, denn in der Fassung der Minderheit heisst es: "Werden im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe Arbeiten von Subunternehmern ausgeführt ..." Das heisst, dass in- und ausländische Unternehmen gemeint sind. Damit dürfte sich dann die Begeisterung jener Gewerbler, die vielleicht hier noch dazu neigen, dem zuzustimmen, wieder in Grenzen halten, weil sie selbst natürlich die ausländischen Unternehmen meinen. Da müssen wir auch ehrlich sein: Es geht bei dieser Frage natürlich auch um den Schutz vor Konkurrenten; das ist legitim. Jedenfalls sind hier eben sowohl in- wie ausländische Unternehmen gemeint.

Es ist schon so, wie es gesagt worden ist, dass das Freizügigkeitsabkommen Druck gebracht hat. Aber, wissen Sie, dieser Druck wirkt sich heute natürlich gleichfalls auf den Mittelstand aus, da vor allem auch hochqualifizierte Arbeitnehmende in die Schweiz kommen. Es ist nicht mehr wie früher, dass der Druck auf den Arbeitsmarkt dort entsteht, wo tiefere Löhne bezahlt werden; vielmehr entsteht der Druck heute auch andernorts.

Nachdem jetzt die Freizügigkeit eher etwas negativ beleuchtet worden ist, möchte ich auch einmal sagen, dass wir unsere wirtschaftliche Entwicklung und die Tatsache, dass die Schweiz heute besser dasteht als andere Staaten, unter anderem dem Umstand zu verdanken haben, dass wir Fachkräfte im Ausland rekrutieren können - unsere Spitäler könnten wir ansonsten schliessen. Aber man muss auch sagen, dass das mehr Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt gebracht hat. Dazu muss man stehen, und das muss man dann halt bei einer Volksabstimmung vertreten. Es wurde gesagt: Die Erweiterung auf Kroatien steht an, die Abstimmung über die SVP-Initiative steht an; das ist so. Aber letztlich werden wir dann auch für ein Konzept kämpfen müssen - auch unabhängig von dieser Frage.

Es wurde auch gesagt, es gebe Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt. Ich empfinde es auch als Diskriminierung, wenn hier nur das Bauhaupt- und Baunebengewerbe belangt wird und nicht auch andere Branchen. Ich habe in meinem ersten Votum gesagt, dass im Rahmen der flankierenden Massnahmen am dichtesten kontrolliert wird. Ich bin gerne bereit, einer nochmaligen Verschärfung zuzustimmen - aber erst dann, wenn alle Sanktionsmöglichkeiten durchgesetzt wurden und wenn man mir auch klar belegen kann, welches Ausmass die Aktivitäten ausländischer Subunternehmer in der Schweiz angenommen haben. Es muss auch klarwerden, welche Verletzungen des Entsendegesetzes durch ausländische Subunternehmer begangen werden, und es müssen verlässliche Daten vorliegen, dass es Missbräuche gibt.

Mein ebenfalls geschätzter Kantonskollege hat auf eine Baustelle im Kanton St. Gallen verwiesen; dass es Missbräuche gegeben hat, ist nicht von der Hand zu weisen, dazu muss man stehen. Die Frage ist einfach: Ist es gerechtfertigt, dass man jetzt mit einem solchen Instrumentarium von Gesetzen diese Missbräuche bekämpft? Sind diese so gross, dass auch in der Schweiz ein tiefgreifender Eingriff ins allgemeine Arbeitsvertrags- und Auftragsrecht gerechtfertigt ist?