Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-09-25
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-09-25
Wortprotokoll
Das nächste Geschäft ist nicht ganz so brisant wie dasjenige, über das wir eben abgestimmt haben; wir werden wohl auch nicht ganz so viel Zeit für die Diskussion brauchen, aber es ist trotzdem ein Geschäft von Wichtigkeit. Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 19. Juni 2012 die vorliegende Motion geprüft, welche die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 5. Juli letzten Jahres eingereicht hat und die vom Nationalrat am 13. März 2012 angenommen worden ist.
Worum geht es? Die ordentlichen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung betragen heute 2,2 Prozent des versicherten Verdienstes, und der versicherte Verdienst wird begrenzt auf 126 000 Franken. Darüber hinaus wird - und zwar losgelöst vom Versicherungsprinzip - auf den Einkommensteilen zwischen 126 000 Franken und 315 000 Franken ein Solidaritätsprozent erhoben, um den Abbau der Schulden zu beschleunigen. Es ist also ein Solidaritätsprozent zugunsten der Entschuldung der Arbeitslosenversicherungskasse. Diese verzeichnet ja im Moment immer noch ein Defizit von 5,6 Milliarden Franken.
Bei der Frage der Begrenzung auf Einkommen bis 315 000 Franken ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass dies Mitte der Neunzigerjahre so eingeführt worden ist, weil die alte Bundesverfassung eine Plafonierung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung vorschrieb. Heute ist dies nicht mehr der Fall. Die neue Bundesverfassung enthält keine solche Bestimmung mehr. Zudem hat die Zahl der Bezüger von Löhnen über 315 000 Franken jährlich stark zugenommen; die Plafonierung in Bezug auf das Solidaritätsprozent lässt sich deshalb nach Meinung Ihrer Kommission nicht mehr begründen. Dies hat sich auch in der öffentlichen Diskussion vor der Volksabstimmung über die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung vom 26. September 2010 gezeigt.
Wenn wir das Solidaritätsprozent jährlich auch auf Lohnanteilen von über 315 000 Franken erheben, können die Schulden jedes Jahr um rund 90 Millionen Franken zusätzlich abgebaut werden. Dies würde dazu führen, dass das Solidaritätsprozent etwa zwei Jahre früher, als ursprünglich geplant war, wieder abgeschafft werden könnte. Es geht also um eine Umverteilung. Das heisst, diejenigen, die bis jetzt schon das Solidaritätsprozent geleistet haben - Einkommen bis zu 315 000 Franken jährlich -, würden durch die Solidaritätsabgabe auf noch höheren Einkommen entlastet. Das ist das eine. Es ist aber auch wichtig festzuhalten, dass es nicht darum geht, eine bleibende Deplafonierung einzuführen, sondern dass es wirklich nur um die Obergrenze geht. Wir stellten damals im Abstimmungskampf ja auch in der Bevölkerung fest, dass kein Verständnis dafür da ist, dass Einkommen, die höher als 315 000 Franken liegen, nicht auch einen Solidaritätsbeitrag auf ihren höheren Lohnbestandteilen leisten müssen.
Vom Versicherungsprinzip der Arbeitslosenversicherung sind wir nicht abgewichen. Das Solidaritätsprozent hat nichts mit dem Versicherungsprinzip zu tun. Das ist ganz wichtig. Es geht vielmehr nur darum, die Entschuldung des Fonds voranzutreiben und alle Lohnbestandteile in die Solidarität mit einzubeziehen; es geht nicht darum, eine künstliche Plafonierung bei 315 000 Franken zu unterstützen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, die Motion zu unterstützen; das Stimmenverhältnis in der Kommission war 10 zu 2.