Lexipedia

AB 148988

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-25

Wortprotokoll

Die Schwierigkeiten in der Hotellerie sind bekannt, die Gründe dafür auch. Es ist auch bereits gehandelt worden, das hat Herr Fournier anerkannt. Ich erinnere daran, dass das Parlament vor einem Jahr vorsorglich ein zusätzliches befristetes Bundesdarlehen gesprochen hat, es ging um 100 Millionen Franken. Das war sicherlich ein zweckmässiger Schritt und hat zu einer expansiveren Fördertätigkeit in diesem Jahr geführt. Es wurden 13,2 Millionen Schweizerfranken zusätzlich gesprochen. Das ist nicht alle Welt, das ist mir sehr bewusst, aber es ist immerhin ein Schritt. Insgesamt sind in den ersten sechs Monaten Darlehen von 21 Millionen Franken ausbezahlt worden, das ist mehr als im gesamten Jahr 2011. Das zusätzliche Darlehen hat Visibilität gebracht, hat das Instrument zur Diskussion gestellt. Das Instrument ist also jetzt bekannt und wird vermehrt benutzt. Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit ist damit gestärkt, und diese Stärkung ist zweckmässig. Auf die Frage von Herrn Freitag, was man allenfalls dem Zweitrat vorschlagen könnte, komme ich gleich zu sprechen.

Die Zweitwohnungs-Initiative, die der Auslöser für diese Motion ist, hat natürlich vor allem negative Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, auf die Hotellerie aber selbstverständlich auch. Um Zahlen zu nennen: Es gibt Schätzungen, die besagen, dass im Extremfall etwa 2700 Zweitwohnungen nicht mehr gebaut werden könnten. Das würde einem nichtverwirklichten Investitionsvolumen von 1,3 Milliarden Franken entsprechen und etwa 8500 Arbeitsplätze zur Disposition stellen. Die Effekte der Zweitwohnungs-Initiative sind also sicherlich nicht zu unterschätzen. Welches wirklich ihre Wirkungen sein werden, sind wir im Begriff zu untersuchen.

Ich werde Ihnen empfehlen, das Postulat Fournier 12.3467 anzunehmen. Das Seco hat einen Studienauftrag, ich habe das in diesem Saal schon im Zusammenhang mit der Tourismusbank erwähnt. Wir wollen vor Ende dieses Jahres zwei Studien haben, einerseits eine volkswirtschaftliche und andererseits eine betriebswirtschaftliche. Darauf aufbauend kann man dann über Massnahmen sprechen. Es ist also jetzt noch nicht der Zeitpunkt dafür.

Als mögliche im Jahr 2013 zu prüfende Massnahme kommt schon auch die Anpassung des Förderauftrags der SGH in die Diskussion. Die Anpassung des Förderauftrags könnte in die Richtung gehen, dass man insbesondere die strukturierten Beherbergungsformen ins Konzept aufnimmt. Die Koordination mit anderen Förderinstrumenten des Bundes kann verbessert werden. Ich denke an die Regionalpolitik, ich denke aber auch an die Förderinstrumente der Kantone. Man könnte sich auch über die Abgrenzung des Förderperimeters Gedanken machen. Der Förderperimeter umfasst heute die Fremdenverkehrsgebiete und die Badekurorte; da steht auch ein möglicher Diskussionsweg offen.

Unabhängig von der Zweitwohnungs-Initiative untersuchen wir im Seco zurzeit die strategischen Optionen der SGH. Die SGH ist ein wichtiger Partner der Hotellerie. Die Förderung funktioniert unserer Ansicht nach auch grundsätzlich gut. Die SGH hat nämlich seit dem Jahr 2007 ihre Darlehen kontinuierlich gesteigert und die Hotellerie seinerzeit mit 89 Millionen und zwischenzeitlich mit 128 Millionen Franken unterstützt. Das hat in den Jahren 2007 bis 2011 ein Investitionsvolumen von 750 Millionen Schweizerfranken ausgelöst. Durch die SGH werden zurzeit 300 Hotelbetriebe mitfinanziert.

Unsere Erkenntnis ist, dass es wohl Optimierungsbedarf gibt, dass es aber nicht unbedingt eine Gesetzesrevision bräuchte. Bei der Optimierung - ich wiederhole mich - geht es darum, dass man die strukturierten Beherbergungsformen mit einbezieht und die SGH nicht nur den Hotelteil fördert, sondern das Beherbergungskonzept als Ganzes.

Die verbesserte Koordination ist erwähnt worden. Ich habe das Bürgschaftswesen nicht ausdrücklich erwähnt, das sei nachgeholt. Der Förderperimeter ist erwähnt worden. Denkbar ist auch die Erhöhung der gewährten Förderbeiträge oder eine verstärkte Übernahme von bestehenden Bankdarlehen. Selbstverständlich kann man immer die Beratungsdienstleistung ausbauen.

Wesentlich ist - das will ich an dieser Stelle unmissverständlich betonen -, dass die Eigenwirtschaftlichkeit der SGH über die allfälligen zusätzlichen Massnahmen und Fördertätigkeiten sichergestellt bleibt. Wenn es flankierende Massnahmen bräuchte, ist geplant, dass wir sie im Rahmen der Botschaft zur Standortförderung 2016-2019 zur Diskussion stellen würden. Das heisst Vorbereitung im Jahr 2014, Diskussion in den Räten spätestens im Jahr 2015. Der Zeithorizont ist für mein Verständnis mehr als grosszügig, aber doch realistisch.

Mit diesen Ausführungen stelle ich fest, dass wir, was die SGH anbetrifft, den Handlungsbedarf erkannt haben, dass daran gearbeitet wird, dass das Instrument funktioniert, dass die Fördertätigkeit auf gutem Wege ist und deshalb nicht über eine Motion zusätzlich eingefordert werden muss.