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Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-10-02

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-02

Wortprotokoll

Heute müssen Ratsmitglieder einzig Tätigkeiten in bedeutenden schweizerischen und ausländischen Körperschaften und wichtige andauernde Leitungs- und Beratungsmandate offen legen. Vor dem Hintergrund der Diskussion im Frühjahr hat Ihre Kommission bereits erste Anpassungen vorgenommen. Es sind einerseits gemäss Litera b alle Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien von schweizerischen und ausländischen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des privaten und öffentlichen Rechtes aufzulisten, und es sind andererseits gemäss Litera d alle dauernden Leitungs- oder Beratungstätigkeiten für schweizerische und ausländische Interessengruppen öffentlich bekannt zu machen. Damit erübrigt sich in Zukunft die Auslegung der Begriffe "bedeutend" bzw. "wichtig", was in der Vergangenheit immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt hatte. In Litera b und Litera d sind diejenigen Personen gemeint, deren Klienten durch das Berufsgeheimnis nach Artikel 321 Strafgesetzbuch geschützt sind, wie z. B. bei Anwälten, Ärzten und Hebammen, um einige zu erwähnen.

In Litera c wurde sodann das Anliegen der Parlamentarischen Initiative Schlüer aufgenommen, welcher der Nationalrat Folge gegeben hatte. Danach werden in Zukunft auch Beratungs- und Expertentätigkeiten für Bundesstellen offen zu legen sein.

Der Minderheitsantrag Aeppli Wartmann wurde in der letzten Kommissionssitzung eingebracht und nicht mehr im Einzelnen diskutiert. Ihre Kommission hat mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen, den Antrag der Minderheit Aeppli Wartmann abzulehnen. Immerhin ist zu bemerken, dass seinerzeit eine Parlamentarische Initiative Jeanprêtre verlangte, die Einkünfte offen zu legen. Ihre Kommission hat sich den damals im Rat geäusserten Zweifeln an der Praktikabilität einer derartigen Lösung angeschlossen. Denn wie sollten die Einkünfte der Ratsmitglieder von denen ihrer Partner und Partnerinnen unterschieden werden können? Frau Aeppli Wartmann verlangt auch noch die Offenlegung der Mandate spätestens nach einem Monat. Dazu ist zu sagen, dass sie nicht im Ragionenbuch sind - wie sollte hier nun eine Aufsichtsfunktion des Büros wahrgenommen werden, um das abzuklären? Also auch das greift daneben.

Damit komme ich zum Antrag Schlüer. Er betrachtet seine Initiative als nicht ausgeführt. Dazu ist zu sagen, dass wir uns bei der Offenlegung vom Ziel dieses Artikels leiten lassen müssen. Das Ziel dieses Artikels ist es, die Interessenbindungen offen zu legen. Nun führen Auslandsreisen nicht zu derart engen Interessenbindungen, dass es gerechtfertigt wäre, hier eine Regelung aufzunehmen und diese offen zu legen. Es geht eigentlich darum, dass Auslandsreisen eher zu einer Erweiterung des Horizontes führen sollten. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an Reisen der schweizerischen Mitglieder des Europarates oder auch zur [PAGE 1329] Wahlbeobachtung. Herr Schlüer kann vielleicht selber bestätigen - ja, er hat es getan -, dass seine Reise nach Kosovo insgesamt auf die Einschätzung der Lage der Nachbarn um uns herum vermutlich keinen Einfluss haben wird.

Zu den Einzelanträgen zu Artikel 12a, den Anträgen Bühlmann und Zisyadis: Beide gehen in dieselbe Richtung. Während der Antrag Bühlmann einzig die Annahme neuer Mandate verbieten will, sollen nach dem Willen von Herrn Zisyadis Ratsmitglieder spätestens drei Monate nach Amtsantritt alle Mandate im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b ablegen müssen.

Zu einer gleich lautenden Motion Zisyadis hat das Büro Ende August dieses Jahres Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass unser Parlament ein Milizparlament ist, indem die Mitglieder, wenn sie ihr Einkommen sichern wollen, einer anderen Arbeit nachgehen müssen. Wie Frau Aeppli Wartmann es gesagt hat: Es gibt eben ein Leben nach dem politischen Leben. Zudem ermöglicht erst die Verankerung der Mitglieder im Berufsleben, dass die vielfältigen Interessen der Gesellschaft im Parlament selber vertreten sein können. Wichtig ist einzig, das diese Interessen der Ratsmitglieder offen gelegt werden.

Der Antrag Bühlmann will diejenigen neuen Mandate verhindern, die einem Ratsmitglied erst wegen seines politischen Mandats angeboten werden. Ob Politiker oder Politikerinnen damit gegenüber Beeinflussungsversuchen resistenter würden? Wohl kaum. Wichtiger ist die Offenlegung, die jedem von uns und der Öffentlichkeit die Bewertung der Voten vor dem Hintergrund der Interessenbindung ermöglicht.

Auch macht es stutzig, wenn Frau Bühlmann in ihrer Begründung sagt, es würden bei der Einsitznahme in bestimmte Gremien "sagenhafte Beträge" kassiert. Hier hat man doch den Eindruck, dass weniger das Offenlegungsinteresse im Vordergrund steht, sondern eher die Frage des Neides. Die Frage von Herrn Laubacher hat zudem offen gelegt, wie praxisfern dieser Vorschlag von Frau Bühlmann auch ist. Wenn nämlich eine Unternehmung von einer Personengesellschaft in eine Aktiengesellschaft umgegründet würde, so könnte der vorherige Personengesellschafter nachher nicht Verwaltungsrat dieser Gesellschaft werden - das heisst, das Parlamentsgesetz würde schlussendlich die Rechtsform einer Unternehmung erzwingen; das darf sicher nicht sein.

Wenn man wie Frau Bühlmann oder Frau Aeppli Wartmann diskutieren wollte, dann müsste man sich fragen: Sind es die Einkommen, die so wichtig sind, die Höhe der Einkommen, oder sind es nicht eventuell einzig die Einkommensquellen, die offen zu legen wären? Diese Fragen bleiben also offen.

Aus der Sicht Ihrer Kommission empfehle ich den Antrag der Minderheit Aeppli Wartmann sowie die Anträge Bühlmann, Zisyadis und Schlüer zur Ablehnung.