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Graf Maya · Nationalrat · 2012-03-08

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2012-03-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 6 Absatz 2 geht es um Massnahmen, die der Bund in besonderer Lage in Absprache mit den Kantonen anordnen kann. Gemäss Buchstabe d kann er - Sie haben es gelesen - "Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären". Diese Möglichkeit des Obligatoriums hat in der grünen Fraktion zu kritischen Bemerkungen geführt.

Wie in der Botschaft des Bundesrates zu Recht hervorgehoben wird, stellen Impfungen grundsätzlich immer einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit dar, sodass vorausgesetzt wird, dass die Einwilligung des Impflings bzw. seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin vorliegt. Obligatorische Impfungen sind nach Artikel 36 der Bundesverfassung nur durch ein überwiegendes öffentliches Interesse und im Rahmen der Verhältnismässigkeit zulässig. Hierzu stellt sich die Frage, ob die Verhältnismässigkeit dieses Obligatoriums, wie es in dieser Bestimmung erwähnt wird, mit einer "besonderen Lage" gerechtfertigt werden kann. Es besteht demnach ein Interpretationsspielraum.

Die grüne Fraktion hat die Diskussion sehr sorgfältig geführt. Es gilt, zwischen dem öffentlichen Interesse, wie dem Schutz Dritter, und der persönlichen Freiheit abzuwägen. In der Vergangenheit, beispielsweise bei der letzten Grippepandemie, haben wir aber gerade die Erfahrung gemacht, dass das Gesundheitspersonal unter enormen Druck gekommen ist, sich auch gegen seinen Willen impfen zu lassen. Natürlich gibt es auch die epidemiologische Betrachtungsweise zu berücksichtigen, die eine solche Impfmassnahme rechtfertigen würde; dazumal ist sie aber nicht berücksichtigt worden. Wenn das aber der Fall wäre, müssten dann beispielsweise nicht auch die hospitalisierten Personen vor jeglichem Kontakt mit Besuchern geschützt werden, und müssten nicht auch sämtliche Besucherinnen und Besucher geimpft sein, damit sie Patienten besuchen können? Sie wissen es: Gerade hierzu ist damals eine grosse Kontroverse entstanden. Ein solches Impfobligatorium durchzusetzen dürfte also unserer Meinung nach auch rechtlich nicht so einfach sein. Zudem kann es unter Umständen auch ein Klima schaffen, das einer engagierten und wirksamen Prophylaxe gerade entgegenwirkt.

Wir Grünen sind nicht gegen das Impfen, das möchte ich hier festhalten. Wir sind aber für Selbstverantwortung und für Aufklärung. Die grüne Fraktion hat sich in ihrer sorgfältigen Abwägung je zur Hälfte für die Zustimmung zur Minderheit I und für die Zustimmung zur Minderheit II entschieden.

Wir bitten Sie, auf das Impfobligatorium zu verzichten.