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Hess Lorenz · Nationalrat · 2012-03-08

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2012-03-08

Wortprotokoll

Neue Verhältnisse erfordern neue Massnahmen, und dies gilt insbesondere bei übertragbaren Krankheiten und neuen medizinischen Phänomenen. Deshalb ist auch die BDP-Fraktion für Eintreten auf dieses revidierte Gesetz.

Der vorliegende Entwurf regelt die Kompetenzen der Behörden auf Bundes- und auf Kantonsebene und verbessert die Arbeitsaufteilung. Dem Bund wird in Normalzeiten, aber auch in besonderen Lagen eine stärkere Koordinations- und Aufsichtsfunktion übertragen, was wir unterstützen. Wichtig scheint uns, dass im Vollzug an der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen festgehalten wird.

Das geltende Epidemiengesetz wird aus fachlicher und rechtlicher Sicht den veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht, es fehlen Bestimmungen zur Vorbereitung auf neue Bedrohungen, und die Bestimmungen zur Bewältigung einer gesundheitlichen Notlage sind lückenhaft und vor allem auch nicht spezifisch. Es gibt auch eine Reihe von konkreten medizinischen Gründen und neuen medizinischen Phänomenen, die dafür sprechen, dieses Gesetz dringend zu revidieren: Sars ist ein Beispiel, aber auch die pandemische Grippe H1N1 oder die neuen Resistenzen gegen Medikamente; diese erfordern neue Bestimmungen und neue griffige Massnahmen. Dazu kommt, dass wir mit der steigenden Mobilität, mit der zunehmenden Urbanisierung, mit den Migrationsbewegungen und nicht zuletzt mit den klimatischen Veränderungen, die auch das Umfeld verändern, neue Verhältnisse haben.

In der Fraktion haben wir auch über die zwei Fragen diskutiert, in denen es hauptsächlich um das Impfen geht; da ist die BDP-Fraktion grundsätzlich und mehrheitlich für staatliche Kompetenzen, um den Impfzwang, wenn es erforderlich ist, verordnen zu können.

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