Estermann Yvette · Nationalrat · 2012-03-08
Estermann Yvette · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08
Wortprotokoll
Ohne die Verdienste der Weltgesundheitsorganisation schmälern zu wollen, finde ich die Bestimmung von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b des Epidemiengesetzes überflüssig. Warum? Es geht bei dieser Bestimmung um die Frage, wann und unter welchen Bedingungen in der Schweiz eine besondere Lage besteht. Laut Entwurf liegt eine besondere Lage dann vor, wenn die WHO festgestellt hat, dass eine gesundheitliche Notlage von [PAGE 315] internationaler Tragweite besteht und durch diese Notlage in der Schweiz eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht.
Wie war es doch 2009 mit der Schweinegrippe, der H1N1-Pandemie? Laut einigen unabhängigen Journalisten und Medien erhielten drei Seuchenexperten der WHO Geld von Pharmakonzernen. Am 11. Juni 2009 ging es bei der WHO um die Entscheidung, ob sie die Schweinegrippe zu einer Seuche der Stufe 6 erklären sollte oder nicht. Die WHO traf den Entscheid, dies zu tun: Sie erklärte die Schweinegrippe zu einer Pandemie der Stufe 6. Die WHO verteidigte sich gegen die Vorwürfe betreffend den Geldfluss, für Transparenz sorgte sie aber nicht. In der Schweiz berichtete übrigens die Fernsehsendung "Rundschau" über diese Vorfälle. Eine Information aus dem Vorfeld zeigt, was für Zusammenhänge bestehen: 2007 hatte sich Deutschland einem britischen Konzern gegenüber vertraglich verpflichtet, einen Pandemie-Impfstoff zu kaufen, wenn die Stufe 6 ausgerufen würde. Merken Sie etwas? Wie Sie wissen, kam es mit der Schweinegrippe-Pandemie dann ganz anders.
Ich bitte Sie, unserer Minderheit zu folgen und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b zu streichen. Auch die Experten in der Schweiz sind nur Menschen, aber sie geniessen bei der Bevölkerung doch ein höheres Ansehen als die wenig transparente WHO.
Bitte entscheiden Sie für Ihre Wählerinnen und Wähler, und streichen Sie Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b.