Humbel Ruth · Nationalrat · 2012-03-08
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-08
Wortprotokoll
Mit seiner parlamentarischen Initiative vom 9. März 2011 verlangt Herr Frehner, dass Asylsuchende, die aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten oder mehr verurteilt wurden, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden.
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 8. September 2011 diese Initiative beraten und beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Die Begründung der Initiative haben Sie vom Initianten wie auch von der Minderheitssprecherin gehört. Ich verzichte darauf, diese Argumente zu wiederholen.
Die Mehrheit der Kommission anerkennt die vom Initianten aufgegriffene Problematik und ist mit ihm wie auch mit der Minderheit der Kommission einig, dass sich Drogenhandel und Flüchtlingseigenschaft gegenseitig ausschliessen. Die Kommission sieht auch Handlungsbedarf, bezweifelt jedoch, dass mit einem Ausschluss vom Asylverfahren diesem offensichtlichen Rechtsmissbrauch ein Riegel geschoben und das Problem gelöst werden kann. Was auf dem Papier gut tönt, ist in der Praxis gelegentlich nicht umsetzbar.
Die Einstellung eines Asylverfahrens führt eben nicht automatisch dazu, dass ein Asylsuchender die Schweiz verlassen muss. Die Durchführbarkeit einer Wegweisung muss in jedem Fall geprüft werden. Ist eine Rückführung aus humanitären Gründen nicht zumutbar oder aus praktischen Gründen nicht durchführbar, muss auch dieser Person unter Umständen eine vorläufige Aufnahme gewährt werden. Im Übrigen ist das in der Initiative genannte Strafmass von mindestens drei Monaten Freiheitsentzug nicht unbedingt die geeignete Richtgrösse, weil gerade die besonders im öffentlichen Raum auftretenden Kleindealer in der Regel geringere Strafen ausgesprochen bekommen und somit bei dieser Personengruppe eine solche Ausschlussbestimmung gar nicht angewendet werden könnte.
Die Kommission hält die vorgesehene generelle Beschleunigung der Verfahren sowie die prioritäre Behandlung der Gesuche von Fehlbaren für den besseren Weg, um der Problematik von mit Drogen handelnden und anderweitig straffällig gewordenen Asylsuchenden zu begegnen.
Namens der Kommission, welche dies mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen hat, bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.