Frehner Sebastian · Nationalrat · 2012-03-08
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-03-08
Wortprotokoll
Gleicher Ort, andere Funktion!
Gemäss Artikel 2 des Asylgesetzes gewährt die Schweiz Flüchtlingen Asyl. Das bedeutet unter anderem, dass sich diese Personen vorübergehend in der Schweiz aufhalten dürfen. Nach Artikel 5 Absatz 2 des gleichen Gesetzes hat eine Person keinen Anspruch auf Asyl, "wenn erhebliche Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie die Sicherheit der Schweiz gefährdet, oder wenn sie als gemeingefährlich einzustufen ist, weil sie wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist". Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich nun einen zusätzlichen Tatbestand schaffen, der einen Ausschluss vom Asylverfahren begründet. Jemand, der wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten oder mehr verurteilt wurde, soll kein Recht mehr auf einen Verbleib in der Schweiz haben.
Sie fragen sich nun vielleicht, weshalb gerade solche Personen vom Asylverfahren ausgeschlossen werden sollen. Verstösst jemand gegen das Betäubungsmittelgesetz und wird er oder sie - wohl eher er als sie - mit einer Gefängnisstrafe von mehr als drei Monaten belegt, kann es sich nur um einen Drogenhändler handeln. Die Dauer von drei Monaten wurde bewusst gewählt, damit Drogenkonsumenten oder Personen, die "nur" dealen, um sich den Eigenkonsum zu finanzieren, nicht darunterfallen. Diese wollte ich ausdrücklich nicht vom Asylverfahren ausschliessen, weil es sich dabei nicht um Schwerkriminelle handelt. Ich wollte damit auch Vertretern aus dem linken Parteienspektrum entgegenkommen. Genutzt hat es offensichtlich nichts, denn interessant ist ja, dass mir die hohe Schwelle von drei Monaten von der Mehrheit der Kommission zum Vorwurf gemacht wird, da auch Kleindealer nicht unter den Tatbestand fallen. Manchmal, so scheint es, kann man es nicht allen recht machen.
Sie fragen sich vielleicht, weshalb gerade Drogendealer vom Asylverfahren ausgeschlossen werden sollen und nicht auch andere Kategorien von Delinquenten. Zum einen gibt es in der Schweiz ein grosses Problem mit vor allem aus Schwarzafrika stammenden Drogendealern, welche in die Schweiz kommen, um illegal Geld zu verdienen. Gerade in städtischen Agglomerationen halten sie die Polizei ständig auf Trab und gehen ihren Machenschaften mit einer unglaublichen Unverfrorenheit nach. Ein steigendes Unsicherheitsempfinden in der Bevölkerung und eine Zunahme von rassistischen Tendenzen sind die Folge. Zum andern sollten diese Personen vom Asylverfahren ausgeschlossen werden, weil sie etwas besonders Verwerfliches tun. Einerseits behaupten sie, in ihrem Heimatland an Leib und Leben verfolgt zu werden, und reklamieren deshalb für sich ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, andererseits verkaufen sie illegal schwer gesundheitsschädigende Stoffe an Konsumenten und bereichern sich dadurch auch noch finanziell. Wer sich so verhält, wer also einen Teil der ansässigen Bevölkerung zu vergiften versucht und davon auch noch finanziell profitiert, hat sein Bleiberecht in der Schweiz verwirkt.
Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.