Lohr Christian · Nationalrat · 2012-03-08
Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-08
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion schätzt die Prävention als ein wichtiges, ja zentrales Element der Gesundheitsversorgung in unserem Land ein. Geeignete Massnahmen in der Vorsorge helfen Krankheiten zu verhindern und zu lindern. Dank Präventionsmassnahmen konnten unter anderem Krankheiten wie die Pocken, denen im 19. Jahrhundert noch 10 Prozent aller Kinder zum Opfer gefallen waren, ausgerottet werden. Zudem leben wir auch immer länger und möchten dies bei möglichst guter Gesundheit tun. Dabei unterstützen uns gerade Massnahmen aus dem Bereich der Prävention. Auch Forschung ist in der Prävention zukunftsweisend, sie sollte allerdings gezielt und im Gesamtkontext der angestrebten Kostenreduzierung im Gesundheitssektor betrieben werden.
Bei den unzähligen Präventionsaufgaben muss das koordinierte Vorgehen ein übergeordnetes Ziel sein und bleiben. Das föderalistische Gedankengut spielt eine wichtige Rolle. Es ist in der Tat wichtig, dass bei der Umsetzung der Präventionsarbeit den kantonal spezifischen Gegebenheiten und Besonderheiten in geeigneter Weise Rechnung getragen wird. Die vorhandenen Ressourcen sollen, ja müssen dabei möglichst effizient eingesetzt werden. Ebenso wichtig ist, dass das Thema nicht in jedem Bereich neu erfunden wird und nicht in Dutzenden neuer Konzepte gipfelt.
Die bisher geleistete Arbeit auf Bundesebene und in den Kantonen, die immer wieder auch von engagiert wirkenden Verbänden massgeblich mitgetragen wird, findet bei unserer Fraktion hohe Anerkennung und Wertschätzung. In der Schweiz machen wir im Bereich der Prävention sehr viel. Die CVP-Fraktion ist daher geteilter Meinung, ob es ein solch spezifisches nationales Gesetz braucht. Der ablehnende Teil unserer Fraktion bezieht sich auf die zahlreichen Projekte, die in den letzten Jahren bereits sehr erfolgreich aufgegleist wurden. Auch spielt für sie, wie auch für den befürwortenden Teil der Fraktion, die Eigenverantwortung eine bedeutende Rolle. Doch gerade auch die Befürworter der Vorlage bei uns sind der Meinung, dass mit dem Präventionsgesetz diese Eigenverantwortung weiter gestärkt wird. Wie in unseren gesundheitspolitischen Grundlagenpapieren präzisiert wird, dient eine verbesserte Präventionsarbeit der Verhinderung oder der Verringerung der Behandlungskosten und stärkt somit auch die Eigenverantwortung.
Wie Sie meinen Erläuterungen entnehmen können, wurde die Diskussion in unserer Fraktion sehr differenziert geführt. Die Meinung zu einem gesonderten Präventionsgesetz ist geteilt; Befürworter und Gegner halten sich knapp die Waage. Für die Befürworter der Vorlage sind folgende Gedanken ausschlaggebend: Das Gesetz schafft die notwendige Grundlage, damit Bund und Kantone im Sinne einer Verbundaufgabe unter Einbezug aller wichtigen Akteure des Gesundheitswesens in einem gemeinsamen Zielsetzungsprozess die Schwerpunkte der Präventionspolitik festlegen können. Interessant ist ja auch, dass z. B. Regierungsrat Carlo Conti als Vertreter der Gesundheitsdirektorenkonferenz diese Vorlage unterstützt, wie übrigens auch alle 47 Gesundheitsorganisationen, welche die Allianz Gesunde Schweiz vertritt.
Die bereits bestehende Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz als Drehscheibe für gewisse Programme wird weiterbestehen und ihre zentrale Rolle weiter wahrnehmen. Dadurch werden die Bedürfnisse der Kantone und Dritter bei der Planung und der Durchführung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen wirklich korrekt berücksichtigt werden können, womit man ja wiederum dem föderalistischen Gedankengut gerecht wird.
Wie erwähnt, wird sich die CVP/EVP-Fraktion beim Eintreten geteilt verhalten.