Heim Bea · Nationalrat · 2007-03-23
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-23
Wortprotokoll
Die Motion Stahl will, dass akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten ihre Interessenbindungen offenlegen müssen. Die Begründung: Journalistinnen und Journalisten übten einen erheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinung aus. Sie hätten darum wie die Parlamentsmitglieder ihre Bindungen transparent zu machen.
Unser Rat nahm diese Motion im Dezember 2006 praktisch diskussionslos mit 105 zu 52 Stimmen an, entgegen dem Antrag des Bundesrates. Der Ständerat hingegen debattierte über dieses Thema, das ja an sich nicht neu ist, und beschloss oppositionslos, die Motion in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Dieser beauftragt den Bundesrat zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Revision der Akkreditierungsverordnung die Interessenbindungen der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten offengelegt werden sollen.
Ihre Staatpolitische Kommission beantragt Ihnen nun mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in der Version des Ständerates abzulehnen. Was sind die Gründe?
1. Unsere Kommission stellte sich - ähnlich wie die ständerätliche - die Frage, ob hier nicht die Medienfreiheit gemäss Artikel 17 der Bundesverfassung beeinträchtigt würde. Die Berufsausübung eines Journalisten an die Bedingung zu knüpfen, dass er seine private politische Einstellung offenlegen muss, hielt man für problematisch.
Nur so nebenbei: Im Ständerat sprach man gar davon, dass mit der Forderung der Motion rasch einmal die Grenze der Gesinnungsschnüffelei erreicht werden könnte.
2. Die Kommission erkannte, dass die Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten schon heute an verschiedene Vorbedingungen geknüpft ist, wie an die Informationsgrundsätze im Radio- und Fernsehgesetz und auch an die des Presserates, an die Standesregeln der Berufsorganisationen oder an die Bedingung der hauptberuflichen Tätigkeit für das Medium.
3. Man war der Meinung, Journalistinnen und Journalisten unterstünden anderen Regeln als die vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Die Medienleute haben sich gegenüber dem Arbeitgeber auszuweisen, und es ist dessen Sache, der Öffentlichkeit gegenüber sicherzustellen, dass seine Journalistinnen und Journalisten qualifizierte Arbeit leisten.
4. Die Mehrheit befand, dass die Standesregeln der Berufsorganisationen von Medienschaffenden die geeigneteren Mittel seien, die Ausgewogenheit der Berichterstattung zu garantieren, ja, dass eine Pflicht zur Offenlegung politischer Einstellungen das journalistische Ethos nicht fördern, sondern eher noch schwächen würde. Zum journalistischen Ethos gehört doch eben gerade auch, dass sich eine Journalistin ungeachtet ihrer persönlichen Meinung um die Wahrheit bemüht und dass ein Journalist es transparent macht, wenn er seine persönliche Meinung vertritt. Ausserdem erfordert das neue Medienhaus eine Überarbeitung der geltenden Verordnung. So plant der Bund die Bedingungen für den Zutritt und die Arbeit der Journalistinnen und Journalisten im Bundeshaus ohnehin zu überdenken und allenfalls für die Akkreditierung eine Bestätigung zu verlangen, dass sich die Medienschaffenden an ihre Standesregeln halten.
All dies bewog die Mehrheit der Kommission, Ihnen heute die Motion in der abgeschwächten Version des Ständerates zur Ablehnung zu empfehlen.