Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2001-10-02
Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2001-10-02
Wortprotokoll
Mit der gleichen Logik, Herr Weyeneth, könnte man auch verlangen, dass keine Verkehrsbeschränkungen gemacht werden, weil man auch nicht alle erwischt, die Verkehrslimiten überschreiten. Das verstehe ich nun überhaupt nicht. Sie sind doch einer Partei zugehörig, die sonst immer für Transparenz und Offenheit plädiert. Es ist nicht einzusehen, warum das hier nicht machbar sein soll, auch wenn es schwierig ist. Sie haben sich ja sicher alle schon gefragt, was diese oder jene Person, der Sie in der Wandelhalle immer wieder begegnen, dort eigentlich tut, und wer das wohl sein mag. Je nach Thema und je nach parteipolitischer Zugehörigkeit sind Sie auch von der einen oder anderen Person schon angesprochen worden, indem diese Person Ihnen den Standpunkt dieser oder jener Interessengruppe erklären wollte, in deren Auftrag sie als Lobbyist eben agiert.
Das ist an und für sich weder etwas Gutes noch etwas Schlechtes. Es scheint sich im Politgeschäft einzubürgern, dass wir "belobbyiert" werden, und der obligate Brief dieser oder jener Interessengruppe wird zunehmend abgelöst oder ergänzt durch das persönliche Vorsprechen der Lobbyistinnen und Lobbyisten. Die einen tun es freundlich und zurückhaltend, andere etwas forscher, und dann gibt es ein paar, die man wahrscheinlich aufsässig nennen müsste. Lobbyisten sind quer durch alle Themen und Politspektren tätig. Ich würde mal die Behauptung wagen: Um je mehr Geld es bei einem Geschäft geht, umso wahrscheinlicher ist es, dass man von einer Lobbyistin oder einem Lobbyisten angegangen wird. Je ideeller der Zweck eines Gesetzes, umso weniger wahrscheinlich ist es.
Die einen Lobbyisten kommen mit einem Presseausweis ins Haus. Ob sie tatsächlich journalistisch für ihre Verbandspublikation tätig oder ob sie reine Lobbyisten sind, ist unklar.
Die anderen kommen, wie wir es auch von Herrn Weyeneth gehört haben, über das Zweierkontingent, das jedem Ratsmitglied zur Verfügung steht. Zur Erinnerung für die, die es vergessen haben sollten: Wir alle haben die Möglichkeit, zwei Personen dauernden Zutritt zum Bundeshaus zu verschaffen. Es ist an uns zu entscheiden, ob wir dies einem persönlichen Sekretär - das gilt für die, die sich einen solchen leisten können -, der Partnerin oder einer [PAGE 1316] befreundeten Lobbyistin oder einem Lobbyisten ermöglichen. Aber diese Liste, obwohl sie existiert, ist nicht öffentlich zugänglich. Man könnte sie auf dem Sekretariat einsehen.
Das heisst, dass hier im Haus eine ganze Anzahl Leute ein- und ausgehen, die direkten Einfluss auf das politische Geschehen nehmen wollen - und auch nehmen -, ohne dass dies offen deklariert werden muss. Es ist nicht einzusehen, wieso nur unsere eigenen Interessenbindungen deklariert werden müssen, nicht aber jene, deren "raison d'être" geradezu die Interessenbindung ist. Deshalb verlange ich ein öffentlich einsehbares Register aller im Bundeshaus tätigen Lobbyistinnen und Lobbyisten.
Seltsamerweise ist die Kommission dieser Logik nicht oder nur halbherzig gefolgt, indem sie nur eine Kann-Formulierung ins Gesetz aufnehmen will. Die Minderheit I (Weyeneth) will davon überhaupt nichts wissen, was mir völlig unverständlich ist. Das steht in einem seltsamen Gegensatz zu den Lobbyisten selbst, welche davon ausgehen, dass Lobbying eine gute Sache ist und nur von seinem Grauzonen-Image wegkommt, wenn es transparent und offen gemacht wird - wenn sie offen und transparent informieren und Ihre Interessenbindungen deklarieren.
So schreibt die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (Spag) in ihren Standesregeln selbst, dass namentlich Lobbying-Aktivitäten offen durchgeführt und als solche erkennbar sein müssen, dass sie eine klare Quellenbezeichnung tragen müssen und nicht irreführen dürfen. Sie selber publiziert ein Verzeichnis ihrer Mitglieder. Warum also soll das Parlament hinter das zurückgehen, was die Betroffenen selber fordern? Was gibt es denn hier zu verstecken? Ich hoffe nur, dass nach der Offenlegungsdiskussion im Zusammenhang mit unserem Präsidenten die Einsicht auch im Parlament gewachsen ist, dass Handlungsbedarf besteht.
Deshalb bitte ich Sie, meiner verbindlichen Formulierung statt der Kann-Formulierung der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und die Minderheit I (Weyeneth), die in diesem Bereich gar nichts regeln will, abzulehnen.