Joder Rudolf · Nationalrat · 2001-10-02
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-02
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit de Dardel bei Artikel 8 Absatz 2 Litera b. Ich ersuche Sie im Namen der SVP-Fraktion, hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Der Antrag der Mehrheit sieht vor, dass das einzelne Ratsmitglied keinen Anspruch auf Informationen aus dem Bereich des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes haben soll. Dies deshalb, weil es gemäss Artikel 53 Absatz 2 Aufgabe der Geschäftsprüfungsdelegation ist, die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes zu überwachen. Das ist in Artikel 53 Absatz 2 unter Bezugnahme auf die Geschäftsprüfungsdelegation klar geregelt.
Es geht hier um sensible Informationen. Es geht um zentrale Sicherheitsinteressen des Staates, aber auch um den Schutz der Informantinnen und Informanten. Deshalb ist eine klare und eindeutige Abgrenzung zwischen den Informationsrechten des einzelnen Ratsmitgliedes und der Kontroll- und Aufsichtsaufgabe der Geschäftsprüfungsdelegation sehr wichtig. Diese Abgrenzung vermag der Antrag der Minderheit de Dardel nicht sicherzustellen. Die Kontrollfunktion des Parlamentes wird in diesem Bereich klar durch die Geschäftsprüfungsdelegation sichergestellt. Diese Regelung ist aus der Sicht der SVP-Fraktion sachgerecht.
Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.