Binder Max · Nationalrat · 2009-03-20
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-20
Wortprotokoll
Wir liefern heute die Arbeit zuhanden der Praxis ab. Vor der Ablieferung eines Produktes an den Kunden ist es normal, dass ebendieses Produkt einer abschliessenden Prüfung unterzogen wird, um sicherzustellen, dass man die Kunden bzw. die Betroffenen nicht enttäuscht. Nach der Bereinigung aller Differenzen müssen wir hier Bilanz ziehen. In diesem Gesetz geht es um die Erwartungen der Bevölkerung und der ausführenden Instanzen, um die Praktikabilität und um die Wirksamkeit.
Wir müssen hier sagen: Meister, die Arbeit ist getan, soll ich sie gleich flicken? Die SVP-Fraktion sagt: Ja, wir müssen sie flicken. Wir wollen heute nämlich ein Gesetz verabschieden, das in sich nicht kongruent ist.
1. Zur möglichen Privatisierung: Zu Beginn der Beratungen vor einigen Jahren glaubten wir, der Sache einen Dienst zu leisten, wenn wir unter gewissen Auflagen eine Privatisierung zulassen würden. Die Entwicklungen betreffend Gefahren- und Gewaltpotenzial auf Zügen und in Bahnhöfen führen nun aber zu einem neuen Bild. Ich habe Ihnen in der Differenzbereinigung schon gesagt, dass Artikel 3 in dieser Form bei uns keine Mehrheit mehr finden werde. Polizeiliche Aufgaben sollen nicht privaten Organisationen übertragen werden können.
2. Zur fehlenden sicherheitspolizeilichen Kompetenz: Die Transport- oder Bahnpolizei muss, um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, die entsprechenden sicherheitspolizeilichen Kompetenzen haben. Unsere Bevölkerung würde es nicht verstehen, wenn wir eine Transport- oder Bahnpolizei schaffen würden, die auf einem Auge blind sein soll. Nein, wir wollen ein Organ, das die Erwartungen auf allen Seiten erfüllt. Mit dem Verzicht auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b ist das nicht mehr gewährleistet.
3. Ich habe immer wieder gehört, man könne noch auf die Verordnung hoffen, die Verordnung könne es noch richten. Nein, dazu ist eine Verordnung nicht da. Sie soll und darf das Gesetz nicht korrigieren, sie soll es allenfalls konkretisieren und verdeutlichen.
Was wollen wir in Zukunft? Wenn Sie das Gesetz heute zugunsten einer klaren und mit der dringend notwendigen sicherheitspolizeilichen Kompetenz ausgerüsteten Regelung ablehnen, passiert kein Unglück, nichts Ungeheuerliches. Es bleibt vorderhand beim heutigen Status quo. Es muss und soll auch nicht Jahre dauern, bis die Neuauflage zur [PAGE 592] Beratung kommt. Der Bundesrat wäre aus unserer Sicht durchaus in der Lage, angesichts der klaren politischen Forderungen eine Neuauflage noch in diesem Jahr einem Erstrat vorzulegen. Wir beginnen nicht bei null. Es müssen nur die notwendigen Korrekturen gemacht werden.
Was wollen wir nicht? Ich möchte das klar und deutlich sagen. Wir wollen keine Bundessicherheitspolizei. Wir wollen eine Transport- und Bahnpolizei, die weiterhin nur auf Zügen und in Bahnhöfen, also in Bahnarealen, tätig sein kann und nicht ausserhalb. Und wir wollen eine sicherheitspolizeiliche Kompetenz und keine gerichtspolizeiliche Kompetenzen. Was wollen wir? Wir wollen weiterhin zwei Dienste: einen Sicherheitsdienst mit entsprechenden Kompetenzen, eine Transportpolizei mit entsprechenden Kompetenzen und vor allem auch eine Durchlässigkeit im Beruf, das heisst gleiche Ausbildung, gleiche Berufsausübung.
Deshalb bitte ich Sie, das Gesetz heute zugunsten einer schnellen und klaren Lösung für die Zukunft abzulehnen.